Redaktion tachles
Basel (Weltexpresso) - Deutschlands Verfassungsschutz stuft die AfD-Teilorganisation «Der Flügel» neu als «gesichert rechtsextremistische Bestrebung» ein.
Anfang 2019 hatte die Verfassungsschützer den AfD-«Flügel« bereits als «Verdachtsfall» eingestuft. Die Erkenntnisse des vergangenen Jahrs würden nun, die bisherigen «Anhaltspunkte» zur «Gewissheit verdichten», namentlich durch den signifikanten Bedeutungszuwachs, den die beiden «Flügel»-Exponenten Björn Höcke und Andreas Kalbitz, Fraktionsvorsitzender der AfD Brandenburg, erreicht hätten.
Kalbitz sei «zentraler Netzwerker» und dessen Verwurzelung im Rechtsextremismus habe sich «2019 noch klarer» bestätigt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz sieht klare Belege für Verstösse gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung durch Verstösse gegen die Menschenwürde, namentlich verweist das Bundesamt auf völkische, antisemitische, fremden- und islamfeindliche Positionen, ebenso werde der Nationalsozialismus verharmlost.
Björn Höcke und Andreas Kalbitz hätten «die von ihnen ausgehende Verachtung der derzeitigen demokratischen Ordnung», wie auch ihrer Repräsentanten. Beide sähen «in der gegenwärtigen Politik keine blossen Gegner, sondern ein in Gänze verabscheuungswürdiges System». Wie nicht anders zu erwarten, erachtet die AfD die neue Einstufung als ungerechtfertigt.
Foto:
Björn Höcke ist ist nun offiziell ein Rechtsextremist
© tachles
Info:
Nachdruck des Artikels mit freundlicher Genehmigung aus dem Wochenmagazin TACHLES vom 12. März 2020
Björn Höcke und Andreas Kalbitz hätten «die von ihnen ausgehende Verachtung der derzeitigen demokratischen Ordnung», wie auch ihrer Repräsentanten. Beide sähen «in der gegenwärtigen Politik keine blossen Gegner, sondern ein in Gänze verabscheuungswürdiges System». Wie nicht anders zu erwarten, erachtet die AfD die neue Einstufung als ungerechtfertigt.
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Björn Höcke ist ist nun offiziell ein Rechtsextremist
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