Klaus Hagert
Braunschweig (Weltexpresso) - In Braunschweig, wohin Fritz Bauer nach dem dänischen, dann mit Willy Brandt schwedischen Exil - mit ihm gab er die Emigrantenezeitschrift SOZIALISTISCHE TRIBÜNE heraus - 1949 nach Deutschland zurückkehrte, in Braunschweig also wurde Bauer erst Landgerichtsdirektor und dann ab 1950 Generalstaatsanwalt des Oberlandesgerichts der Stadt Braunschweig. Der im Folgeartikel als historische Tat erwähnte Remerprozeß, den Bauer als Ankläger führte, hatte den Braunschweiger Generalstaatsanwalt so berühmt gemacht, das der Hessische Ministerpräsident Georg-August Zinn ihn unbedingt als Hessischen Generalstaatsanwalt 1956 abwarb, was Bauer bis zu seinem Tod am 1. Juli 1968 blieb.
Hier nun geht es darum, daß die Stadt Braunschweig heute die Bedeutung dieses historischen Prozesses wohl nicht entsprechend einordnen kann, denn sonst hätte sie die folgenden Vorschläge des Fritz Bauer Freundeskreises mit Freude umgesetzt. Höchste Zeit, diesen Freundeskreis zu erwähnen, der mit Udo Dittmann seinen spiritus rector hat, der unermüdlich das Wirken von Bauer in Braunschweig hochhält und darüberhinaus ein Netz über die bundesdeutschen Aktivitäten zu Fritz Bauer webt. Auch er ist einer - Corona hin, Corona her -, den das Berliner Justizministerium unbedingt zur Einweihung der Bauer-Büste hätte einladen müssen.
Dem Freundeskreis ist in Braunschweig schon zu Zeiten einiges gelungen, als in Frankfurt unter der CDU-Ägide Fritz Bauer noch nicht weiter angesagt war. So ist der Platz am 'Braunschweiger Gericht nach Bauer benannt, während in Frankfurt zwar vor dem Gericht ein Stein seiner gedenkt, auch eine Tafel am Gericht angebracht ist, auf dessen Außenwand Bauer Artikel 1 des Grundgesetzes anbringen ließ: Die Würde des Menschen ist unantastbar, wie er es auch in Braunschweig getan hatte. Allerdings heißt hier nach Fritz Bauer noch keine bedeutende Straße, auch kein wichtiger Platz. Daß es draußen am Riedberg eine Fritz-Bauer-Straße gibt, verwundert und das kann das Schild an seinem ehemaligen Wohnort in der Feldbergstraße nicht wettmachen.
Braunschweig galt uns Frankfurtern also eher immer als Vorbild. Das ist nach dem unterem Schriftwechsel vorbei, denn wir sind über die Einschätzung einer mangelnden Wichtigkeit des Remerprozesses mehr als verwundert, ja empört. Vielleicht sollte man den Braunschweiger Verantwortlichen mal die Situation im Lessing-Gymnasium in Frankfurt 1952nerläutern. Bis zum Remerprozeß galten die Abgänger dieses Humanistischen Gymnasiums, die am Attentat des 20. Juli beteiligt waren, noch als Vaterlandsverräter. Nach dem Prozeß wurden ihre Büsten im Treppenhaus aufgestellt und dienten auf einmal den Schülern als Vorbilder. Sehr formal, richtig. Aber in der Bedeutung sind solche richterlichen Entscheidungen gar nicht hoch genug einzuschätzen. Sie veränderten das Denken einer noch tief in der Naziideologie verhafteten Bevölkerung. Deshalb wollten wir diesen Briefwechsel - dessen formale Fehler in Datierung und Rechtschreibung seitens der Behörde zudem peinlich sind und ganz besonders seine Einvernahme zum Judentum, was dem bekennenden Atheisten Bauer, der sich auch in seiner Funktion als Amtsrichter schon 1930 als Sozialdemokrat auswies, weshalb ihn die Nazis 1933 sofort verhafteten, während die Judenverfolgung erst viel später erfolgte - unbedingt in WELTEXPRESSO veröffentlichen.
Daß sich die verantwortlichen Herren in Braunschweig nicht entblöden, den Atheisten Fritz Bauer einen jüdischen Juristen zu nennen - eigentlich haben wir doch eine Rassismusdebatte - , ist bemerkenswert und sollte verbreitet werden. Es wird eigentlich Zeit, daß sich die Sozialdemokratie dieses Sprachgebrauchs annimmt, denn Fritz Bauer war in erster Linie Sozialdemokrat, auch als Richter und später als Staatsanwalt. Und daß heute Behördenvertreter nicht wissen, daß Fritz Bauer bei seiner Tätigkeit als Generalstaatsanwalt sowohl in Braunschweig wie in Frankfurt an den Gerichten den Artikel 1 des Grundgesetzes anbringen ließ, läßt auf mangelnde historische Bildung schließen. Die Redaktion
Braunschweig galt uns Frankfurtern also eher immer als Vorbild. Das ist nach dem unterem Schriftwechsel vorbei, denn wir sind über die Einschätzung einer mangelnden Wichtigkeit des Remerprozesses mehr als verwundert, ja empört. Vielleicht sollte man den Braunschweiger Verantwortlichen mal die Situation im Lessing-Gymnasium in Frankfurt 1952nerläutern. Bis zum Remerprozeß galten die Abgänger dieses Humanistischen Gymnasiums, die am Attentat des 20. Juli beteiligt waren, noch als Vaterlandsverräter. Nach dem Prozeß wurden ihre Büsten im Treppenhaus aufgestellt und dienten auf einmal den Schülern als Vorbilder. Sehr formal, richtig. Aber in der Bedeutung sind solche richterlichen Entscheidungen gar nicht hoch genug einzuschätzen. Sie veränderten das Denken einer noch tief in der Naziideologie verhafteten Bevölkerung. Deshalb wollten wir diesen Briefwechsel - dessen formale Fehler in Datierung und Rechtschreibung seitens der Behörde zudem peinlich sind und ganz besonders seine Einvernahme zum Judentum, was dem bekennenden Atheisten Bauer, der sich auch in seiner Funktion als Amtsrichter schon 1930 als Sozialdemokrat auswies, weshalb ihn die Nazis 1933 sofort verhafteten, während die Judenverfolgung erst viel später erfolgte - unbedingt in WELTEXPRESSO veröffentlichen.
Daß sich die verantwortlichen Herren in Braunschweig nicht entblöden, den Atheisten Fritz Bauer einen jüdischen Juristen zu nennen - eigentlich haben wir doch eine Rassismusdebatte - , ist bemerkenswert und sollte verbreitet werden. Es wird eigentlich Zeit, daß sich die Sozialdemokratie dieses Sprachgebrauchs annimmt, denn Fritz Bauer war in erster Linie Sozialdemokrat, auch als Richter und später als Staatsanwalt. Und daß heute Behördenvertreter nicht wissen, daß Fritz Bauer bei seiner Tätigkeit als Generalstaatsanwalt sowohl in Braunschweig wie in Frankfurt an den Gerichten den Artikel 1 des Grundgesetzes anbringen ließ, läßt auf mangelnde historische Bildung schließen. Die Redaktion
DER BRIEFWECHSEL
Udo Dittmann
c/o Fritz Bauer Freundeskreis Große Straße 9
38116 Braunschweig
0531- 57 69 42
An
Landgericht Braunschweig Herr RiLG Dr. Bauer-Schade Postfach 3049
38020 Braunschweig
Betrifft: Umbenennung eines Sitzungssaales nach Fritz Bauer Ihr Schreiben vom 18.09.2019
hier 13.01.2020
Sehr geehrter Herr Dr. Bauer- Schade,
vielen Dank für Ihr Antwortschreiben bezüglich der Umbenennung eines Sitzungssaales nach Fritz Bauer im Landgericht Braunschweig.
Ich finde es schade, dass eine Umbenennung des großen Sitzungssaales abgelehnt wurde. Ihre Begründung kann ich jedoch nicht teilen. Im Folgenden möchte ich dazu auf einzelne Punkte eingehen:
- Mir ging es nicht um die verschiedenen Räumlichkeiten, in denen Fritz Bauer in Braunschweig tätig war, sondern um den großen Sitzungssaal, in dem der so genannte "Remer- Prozess" stattgefunden hat.
- Wie Sie erwähnen, hat dieser Strafprozess einen enorm wichtigen Beitrag zur Rehabilitierung des Widerstandskreises des Juli 1944 geleistet.
- Die Bedeutung dieses Prozesses wird allerdings im nächsten Absatz von Ihnen relativiert mit den Worten: "Das Landgericht Braunschweig hat sich dennoch schweren Herzens dazu entschlossen, davon Abstand zu nehmen, Saal 141 nach Fritz Bauer zu benennen. Das liegt zum einen daran, dass es sich um ein Verfahren gehandelt hat, das in seiner Öffentlichkeitswirksamkeit, seiner geschichtlichen Bedeutung und dem Umfang der Sache mit den sog. Frankfurter Auschwitzprozess nicht vollständig zu vergleichen ist."
Es geht m.E. nicht um einen Vergleich von "Remer-Prozess" und "Auschwitz-Prozess". Der "Remer-Prozess" war als Nachfolgeprozess des Freisler-Prozesses zum 20. Juli von herausragender nationaler Bedeutung. Das solle auch in Braunschweig gewürdigt werden.
Durch den "Remer-Prozess" in Braunschweig erfolgte eine entscheidende Wende in der deutschen Erinnerungskultur, die einen ganz anderen Stellenwert hat als der "Auschwitz- Prozess", der u.a. international zur Aufarbeitung des Holocausts beigetragen hat.
Die Wertschätzung des "Remer-Prozesses" in Braunschweig erfolgte dann insbesondere durch die Ausstellung "Der Prozess um den 20. Juli – der Remer-Prozess in Braunschweig 1952", die vom damaligen Justizminister Bernd Busemann vor über 250 geladenen Gästen im überfüllten Schwurgerichtssaal am 16. Juli 2012 (dem Geburtstag von Fritz Bauer) eröffnet wurde.
Henning Noske drückte es in der Braunschweiger Zeitung dann so aus: "Er (Fritz Bauer) ist einer der größten, die in dieser Stadt gewirkt haben. Seit diesem Sommer wird der ehemalige Braunschweiger Generalstaatsanwalt Fritz Bauer (1903-1968) auch in unserer Stadt gewürdigt." (BZ vom 17.07.2012).
Der damalige Generalstaatsanwalt Norbert Wolf erklärte in seiner Rede, dass Fritz Bauer auch heute ein Vorbild für die Justiz sei. In dem Schwurgerichtssaal hatte Fritz Bauer auch sein berühmtes "Plädoyer zum Remer-Prozess" gehalten.
Die Ausstellung war von der Hannoveraner Historikerin Dr. Claudia Fröhlich konzipiert worden, nach einer Idee der Filmemacherin Ilona Ziok aus Berlin. Prof. Gerd Biegel vom Institut für braunschweigische Regionalgeschichte betreute anschließend die Ausstellung, die dann von ihm in zahlreichen Oberlandesgerichten in Deutschland und schließlich beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe gezeigt wurde.
Nach sieben Jahren scheint die Erinnerung daran in Braunschweig etwas verblasst zu sein. An einigen Stellen in Ihrem Brief scheint das zum Ausdruck zu kommen:
- so ist der Name des Prozesses in Ihrem Schreiben mehrfach falsch geschrieben. Es ist nicht der "Rehmer-Prozess" (S.1 u 2), sondern der "Remer-Prozess"
- und es war nicht der Widerstandskreis des 20. Juni 1944 (S.2), sondern der des 20. Juli
Statt darauf stolz zu sein, dass zukünftige Prozesse in einem "Fritz Bauer Saal" stattfinden, wird auf eine Gedenktafel am Eingang des Saales 141 verwiesen. Sie schreiben:
" Zum anderen – und dies ist unsere maßgebliche Erwägung – ist neben dem Saal 141 seit mehreren Jahren eine Gedenktafel angebracht, die folgende Aufschrift trägt:
'Zur Erinnerung an die Verdienste, die Diskriminierung und die Verfolgung jüdischer Juristen'."
Hierzu möchte ich anmerken, dass sich Bauer nicht als jüdischer Jurist empfunden hat. Er wurde 1933 auch nicht seines Amtes enthoben, weil er Jude war, sondern als Sozialdemokrat.
Sie schreiben weiter:
"Der Ort dieser Gedenktafel wurde mit Bedacht gewählt, ebenso wie die Inschrift am Eingang des Fritz Bauer -Platz "Die Würde des Menschen ist unantastbar".
Anmerkung von mir: Die Inschrift an der Generalstaatsanwaltschaft am Fritz Bauer- Platz wurde von Fritz Bauer selber ausgesucht (ebenso wie die Justitia, die dort angebracht ist). "Saal 141 ist der große, am zentralsten gelegene Saal des Gerichts, auf ihn führen die Haupttreppen des sogenannten Altbaus hin. Wer sich in diesem Gebäudeteil bewegt, kommt zwangsläufig an dem Saal und der rechts neben der Tür befindlichen Gedenktafel vorbei. Auch hier finden die Gerichtsverfahren statt, die häufig ein besonderes öffentliches Interesse erregen.
Es war und ist dem Landegericht Braunschweig ein wichtiges Anliegen, dass die Gedenktafel eine möglichst breite Wahrnehmung erhält. Die Gedenktafel hat mit Bedacht alle diskriminierten und verfolgten jüdischen Juristen, hierunter auch Fritz Bauer aufgenommen, ohne einen von ihnen besonders hervorzuheben. Dieser Ansatz würde verblassen, wenn der dazugehörige Saal nach einem zweifellos sehr prominenten verfolgten und diskriminierten jüdischen Juristen benannt werden würde."
Zur Gedenktafel: Sie ist m.E, eher etwas unscheinbar und kann leicht übersehen werden. Wenn es wirklich um das Gedenken ginge, hätte sie etwas auffälliger sein können. Auffällig ist eher, dass keine konkreten Namen von Opfern genannt werden. So werden die Opfer anonymisiert und ein zweites Mal Opfer. In der heutigen Gedenkkultur geht es gerade um die Namensnennung von Opfern, um diese dem Vergessen zu entreißen. Insofern erscheint mir diese Gedenktafel nicht mehr zeitgemäß zu sein.
"Dieser Ansatz würde verblassen, wenn der dazugehörige Saal nach einem zweifellos sehr prominenten verfolgten und diskriminierten jüdischen Juristen benannt werden würde."
Das Gegenteil scheint mir eher der Fall zu sein: Der Ansatz des Gedenkens würde nicht verblassen, wenn man den Saal nach Fritz Bauer benennen würde – sondern das Gedenken würde eher eine Steigerung erfahren, da hier eine markante Person einen vorbildlichen Prozess geführt, der damals der wichtigste Prozess seit den Nürnberger Prozessen war.
Wie anders mit einer Erinnerung umgegangen werden kann, ist in Frankfurt und Stuttgart zu sehen. In Frankfurt wurde im Landgericht ein Fritz Bauer Saal eingerichtet und im Gallus- Haus, in dem später der Auschwitz-Prozess stattfand, wurde der dortige Saal nach Fritz Bauer benannt.
Und in Stuttgart wurde 2012 der große Sitzungssaal nach Fritz Bauer benannt. Dort wurde kein großer Prozess geführt, aber es ist die Geburtsstadt von Fritz Bauer, der damit nachträglich geehrt wurde.
Es ist schon eine sehr eigene Interpretation, wenn in Braunschweig gerade durch die Benennung eines Saales nach Fritz Bauer das Gedenken an verfolgte jüdische Juristen verblassen würde. Ich jedenfalls kann das nicht nachvollziehen.
Ich möchte Sie bitten, Ihre Entscheidung noch einmal zu überdenken. Eine Saalumbenennung würde ein Zeichen setzen, das auch bundesweit wahrgenommen werden würde, wie es hier schon 2012 mit der Ausstellung zum "Remer-Prozess" erfolgte. Damals waren Gäste – Historiker, Juristen, Journalisten - aus vielen verschiedenen Städten des Bundesgebietes gekommen, um die Eröffnung dieser Ausstellung zu erleben.
Ein weiterer Vorschlag wäre, diese – auch künstlerisch sehr anspruchsvolle Ausstellung – die nun aufgelöst werden soll, als Dauerausstellung im Landgericht aufzustellen. Vielleicht wird dann in Braunschweig auch bei zukünftigen Prozessen die Bedeutung des 20. Juli, seine Pervertierung durch Freisler und die Rehabilitation der Widerstandskämpfer durch den Nachfolgeprozess als vorbildliche und wegweisende Rechtsprechung ein Zeichen setzen.
Zum Abschluss möchte ich gern mit den Worten Bauers aus dem "Plädoyer" zum "Remer- Prozess" schließen, die er 1952 im Schwurgerichtsaal äußerte:
"Die Frage, ob die Männer des Widerstandskampfes von 20. Juli Hoch- und Landesverräter waren, ist schon einmal entschieden worden. Sie wurde unter Missbrauch strafprozessualer Formen vom Volksgerichtshof in Berlin durch Freisler bejaht, bis, gestatten Sie das Wort, die 'Vorsehung' Freisler während seiner Scharfrichtertätigkeit erschlug. Heute geht es um eine 'Wiederaufnahme' dieses Verfahrens...Sie sollen, meine Herren Richter, entscheiden, nicht aus politischen Gründen und nicht irgendeiner Staaträson zuliebe. Entscheiden Sie, meine Herren Richter, auf Grund des Rechts."
Mit freundlichen Grüßen Udo Dittmann
Udo Dittmann
c/o Fritz Bauer Freundeskreis Große Straße 9
38116 Braunschweig
0531- 57 69 42
Udo Dittmann
c/o Fritz Bauer Freundeskreis Große Straße 9
38116 Braunschweig
0531- 57 69 42
An
Landgericht Braunschweig Herr RiLG Dr. Bauer-Schade Postfach 3049
38020 Braunschweig
Betrifft: Umbenennung eines Sitzungssaales nach Fritz Bauer Ihr Schreiben vom 18.09.2019
hier 13.01.2020
Sehr geehrter Herr Dr. Bauer- Schade,
vielen Dank für Ihr Antwortschreiben bezüglich der Umbenennung eines Sitzungssaales nach Fritz Bauer im Landgericht Braunschweig.
Ich finde es schade, dass eine Umbenennung des großen Sitzungssaales abgelehnt wurde. Ihre Begründung kann ich jedoch nicht teilen. Im Folgenden möchte ich dazu auf einzelne Punkte eingehen:
- Mir ging es nicht um die verschiedenen Räumlichkeiten, in denen Fritz Bauer in Braunschweig tätig war, sondern um den großen Sitzungssaal, in dem der so genannte "Remer- Prozess" stattgefunden hat.
- Wie Sie erwähnen, hat dieser Strafprozess einen enorm wichtigen Beitrag zur Rehabilitierung des Widerstandskreises des Juli 1944 geleistet.
- Die Bedeutung dieses Prozesses wird allerdings im nächsten Absatz von Ihnen relativiert mit den Worten: "Das Landgericht Braunschweig hat sich dennoch schweren Herzens dazu entschlossen, davon Abstand zu nehmen, Saal 141 nach Fritz Bauer zu benennen. Das liegt zum einen daran, dass es sich um ein Verfahren gehandelt hat, das in seiner Öffentlichkeitswirksamkeit, seiner geschichtlichen Bedeutung und dem Umfang der Sache mit den sog. Frankfurter Auschwitzprozess nicht vollständig zu vergleichen ist."
Es geht m.E. nicht um einen Vergleich von "Remer-Prozess" und "Auschwitz-Prozess". Der "Remer-Prozess" war als Nachfolgeprozess des Freisler-Prozesses zum 20. Juli von herausragender nationaler Bedeutung. Das solle auch in Braunschweig gewürdigt werden.
Durch den "Remer-Prozess" in Braunschweig erfolgte eine entscheidende Wende in der deutschen Erinnerungskultur, die einen ganz anderen Stellenwert hat als der "Auschwitz- Prozess", der u.a. international zur Aufarbeitung des Holocausts beigetragen hat.
Die Wertschätzung des "Remer-Prozesses" in Braunschweig erfolgte dann insbesondere durch die Ausstellung "Der Prozess um den 20. Juli – der Remer-Prozess in Braunschweig 1952", die vom damaligen Justizminister Bernd Busemann vor über 250 geladenen Gästen im überfüllten Schwurgerichtssaal am 16. Juli 2012 (dem Geburtstag von Fritz Bauer) eröffnet wurde.
Henning Noske drückte es in der Braunschweiger Zeitung dann so aus: "Er (Fritz Bauer) ist einer der größten, die in dieser Stadt gewirkt haben. Seit diesem Sommer wird der ehemalige Braunschweiger Generalstaatsanwalt Fritz Bauer (1903-1968) auch in unserer Stadt gewürdigt." (BZ vom 17.07.2012).
Der damalige Generalstaatsanwalt Norbert Wolf erklärte in seiner Rede, dass Fritz Bauer auch heute ein Vorbild für die Justiz sei. In dem Schwurgerichtssaal hatte Fritz Bauer auch sein berühmtes "Plädoyer zum Remer-Prozess" gehalten.
Die Ausstellung war von der Hannoveraner Historikerin Dr. Claudia Fröhlich konzipiert worden, nach einer Idee der Filmemacherin Ilona Ziok aus Berlin. Prof. Gerd Biegel vom Institut für braunschweigische Regionalgeschichte betreute anschließend die Ausstellung, die dann von ihm in zahlreichen Oberlandesgerichten in Deutschland und schließlich beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe gezeigt wurde.
Nach sieben Jahren scheint die Erinnerung daran in Braunschweig etwas verblasst zu sein. An einigen Stellen in Ihrem Brief scheint das zum Ausdruck zu kommen:
- so ist der Name des Prozesses in Ihrem Schreiben mehrfach falsch geschrieben. Es ist nicht der "Rehmer-Prozess" (S.1 u 2), sondern der "Remer-Prozess"
- und es war nicht der Widerstandskreis des 20. Juni 1944 (S.2), sondern der des 20. Juli
Statt darauf stolz zu sein, dass zukünftige Prozesse in einem "Fritz Bauer Saal" stattfinden, wird auf eine Gedenktafel am Eingang des Saales 141 verwiesen. Sie schreiben:
" Zum anderen – und dies ist unsere maßgebliche Erwägung – ist neben dem Saal 141 seit mehreren Jahren eine Gedenktafel angebracht, die folgende Aufschrift trägt:
'Zur Erinnerung an die Verdienste, die Diskriminierung und die Verfolgung jüdischer Juristen'."
Hierzu möchte ich anmerken, dass sich Bauer nicht als jüdischer Jurist empfunden hat. Er wurde 1933 auch nicht seines Amtes enthoben, weil er Jude war, sondern als Sozialdemokrat.
Sie schreiben weiter:
"Der Ort dieser Gedenktafel wurde mit Bedacht gewählt, ebenso wie die Inschrift am Eingang des Fritz Bauer -Platz "Die Würde des Menschen ist unantastbar".
Anmerkung von mir: Die Inschrift an der Generalstaatsanwaltschaft am Fritz Bauer- Platz wurde von Fritz Bauer selber ausgesucht (ebenso wie die Justitia, die dort angebracht ist). "Saal 141 ist der große, am zentralsten gelegene Saal des Gerichts, auf ihn führen die Haupttreppen des sogenannten Altbaus hin. Wer sich in diesem Gebäudeteil bewegt, kommt zwangsläufig an dem Saal und der rechts neben der Tür befindlichen Gedenktafel vorbei. Auch hier finden die Gerichtsverfahren statt, die häufig ein besonderes öffentliches Interesse erregen.
Es war und ist dem Landegericht Braunschweig ein wichtiges Anliegen, dass die Gedenktafel eine möglichst breite Wahrnehmung erhält. Die Gedenktafel hat mit Bedacht alle diskriminierten und verfolgten jüdischen Juristen, hierunter auch Fritz Bauer aufgenommen, ohne einen von ihnen besonders hervorzuheben. Dieser Ansatz würde verblassen, wenn der dazugehörige Saal nach einem zweifellos sehr prominenten verfolgten und diskriminierten jüdischen Juristen benannt werden würde."
Zur Gedenktafel: Sie ist m.E, eher etwas unscheinbar und kann leicht übersehen werden. Wenn es wirklich um das Gedenken ginge, hätte sie etwas auffälliger sein können. Auffällig ist eher, dass keine konkreten Namen von Opfern genannt werden. So werden die Opfer anonymisiert und ein zweites Mal Opfer. In der heutigen Gedenkkultur geht es gerade um die Namensnennung von Opfern, um diese dem Vergessen zu entreißen. Insofern erscheint mir diese Gedenktafel nicht mehr zeitgemäß zu sein.
"Dieser Ansatz würde verblassen, wenn der dazugehörige Saal nach einem zweifellos sehr prominenten verfolgten und diskriminierten jüdischen Juristen benannt werden würde."
Das Gegenteil scheint mir eher der Fall zu sein: Der Ansatz des Gedenkens würde nicht verblassen, wenn man den Saal nach Fritz Bauer benennen würde – sondern das Gedenken würde eher eine Steigerung erfahren, da hier eine markante Person einen vorbildlichen Prozess geführt, der damals der wichtigste Prozess seit den Nürnberger Prozessen war.
Wie anders mit einer Erinnerung umgegangen werden kann, ist in Frankfurt und Stuttgart zu sehen. In Frankfurt wurde im Landgericht ein Fritz Bauer Saal eingerichtet und im Gallus- Haus, in dem später der Auschwitz-Prozess stattfand, wurde der dortige Saal nach Fritz Bauer benannt.
Und in Stuttgart wurde 2012 der große Sitzungssaal nach Fritz Bauer benannt. Dort wurde kein großer Prozess geführt, aber es ist die Geburtsstadt von Fritz Bauer, der damit nachträglich geehrt wurde.
Es ist schon eine sehr eigene Interpretation, wenn in Braunschweig gerade durch die Benennung eines Saales nach Fritz Bauer das Gedenken an verfolgte jüdische Juristen verblassen würde. Ich jedenfalls kann das nicht nachvollziehen.
Ich möchte Sie bitten, Ihre Entscheidung noch einmal zu überdenken. Eine Saalumbenennung würde ein Zeichen setzen, das auch bundesweit wahrgenommen werden würde, wie es hier schon 2012 mit der Ausstellung zum "Remer-Prozess" erfolgte. Damals waren Gäste – Historiker, Juristen, Journalisten - aus vielen verschiedenen Städten des Bundesgebietes gekommen, um die Eröffnung dieser Ausstellung zu erleben.
Ein weiterer Vorschlag wäre, diese – auch künstlerisch sehr anspruchsvolle Ausstellung – die nun aufgelöst werden soll, als Dauerausstellung im Landgericht aufzustellen. Vielleicht wird dann in Braunschweig auch bei zukünftigen Prozessen die Bedeutung des 20. Juli, seine Pervertierung durch Freisler und die Rehabilitation der Widerstandskämpfer durch den Nachfolgeprozess als vorbildliche und wegweisende Rechtsprechung ein Zeichen setzen.
Zum Abschluss möchte ich gern mit den Worten Bauers aus dem "Plädoyer" zum "Remer- Prozess" schließen, die er 1952 im Schwurgerichtsaal äußerte:
"Die Frage, ob die Männer des Widerstandskampfes von 20. Juli Hoch- und Landesverräter waren, ist schon einmal entschieden worden. Sie wurde unter Missbrauch strafprozessualer Formen vom Volksgerichtshof in Berlin durch Freisler bejaht, bis, gestatten Sie das Wort, die 'Vorsehung' Freisler während seiner Scharfrichtertätigkeit erschlug. Heute geht es um eine 'Wiederaufnahme' dieses Verfahrens...Sie sollen, meine Herren Richter, entscheiden, nicht aus politischen Gründen und nicht irgendeiner Staaträson zuliebe. Entscheiden Sie, meine Herren Richter, auf Grund des Rechts."
Mit freundlichen Grüßen Udo Dittmann
Udo Dittmann
c/o Fritz Bauer Freundeskreis Große Straße 9
38116 Braunschweig
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Von Fritz Bauer initiierte Inschrift an den Wänden der Gerichte in Frankfurt und Braunschweig
© wikiwand.com
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