Bildschirmfoto 2020 07 24 um 01.39.08Das Landgericht Hamburg hat den früheren SS-Wachmann Bruno D. zu zwei Jahren Strafe auf Bewährung wegen Beihilfe zu Mord verurteilt

Redaktion tachles

Hamburg (Weltexpresso) - Da Bruno D. zu Beginn der Tatzeit noch nicht volljährig war, fand der Prozess nach Jugendstrafrecht statt. Der heute 93-jährige war von August 1944 bis April 1945 Wachmann im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig – dem heutigen Gdansk in Polen. Während seiner Dienstzeit wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft mindestens 5230 Gefangene ermordet.

Während die Staatsanwaltschaft drei Jahre Jugendstrafhaft forderte, plädierte die Verteidigung auf Freispruch. Zu Beginn des Prozesses räumte D. zwar ein, zur relevanten Zeit im KZ stationiert gewesen zu sein, zu seiner Verteidigung bracht er jedoch das Argument vor, dies sei gegen seinen Willen geschehen. Aufgrund eines Herzfehlers sei er als nicht frontdiensttauglich befunden und deshalb ins Lager abkommandiert worden.

In seinem letzten Wort vor dem Gericht bat der Verurteilte die Überlebenden und Hinterbliebenen der KZ-Opfer um Entschuldigung. Am Prozess waren knapp 40 Nebenkläger, davon die meisten Überlebende des Konzentrationslagers, beteiligt.

Bis 2011 wurden in Deutschland im Zuge der Aufarbeitung der Nazi-Vergangenheit nur Personen vor die Justiz gebracht, die aktiv gemordet hatten oder Leitungsfunktionen ausübten. Der Prozess gegen Bruno D. ist einer der neueren Fälle, in denen auch allgemeine Dienstausübungen in Konzentrationslagern strafrechtlich geahndet werden.

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Bruno D. (links) wird ins Gericht geschoben.

Info:
Nachdruck des Artikels mit freundlicher Genehmigung aus dem Wochenmagazin TACHLES vom 23. Juli 2020