... im deutschen Rechtsstaat?
Klaus Jürgen Schmidt
Nienburg/Weser (Weltexpresso) – Kann mir das bitte 'mal jemand erklären? Jemand aus dem Kollegenkreis zum Beispiel, der/die gerade Nachrichten-Portale in Rundfunk, Fernsehen, Print- oder Online-Medien füllt mit Aktualitäten über Kindermissbrauch?
Oder besser: Jemand aus der Zunft der Rechtsgelehrten?
Warum stehen in Münster Gartenlauben-Männer (und sogar eine Frau) vor Gericht und Kirchen-Männer in vielen anderen Städten nicht? (Von Kirchen-Frauen ist mir in diesem scheußlichen Zusammenhang nichts bekannt geworden!)
Nichts bekannt geworden ist mir aus Nachrichten- oder Justiz-Portalen eine Anmerkung dazu, weshalb es in dieser Republik Kirchenoberen erlaubt bleibt, nach Gutdünken Kriminelle in den eigenen Reihen zur Rechenschaft zu ziehen oder nicht.
Noch nie habe ich davon gehört, dass Staatsanwälte Polizeikommandos losgeschickt hätten, um Kirchen-Büros zu durchsuchen, Kirchen-Computer zu beschlagnahmen, Kirchen-Verdächtige in Untersuchungshaft zu nehmen, weil sie beschuldigt werden, Kindern größtes Leid zugefügt zu haben.
Als bekennende Opfer von Straftaten in einer Seligkeit versprechenden Institution mussten Kinder heranwachsen in einem Staat, der ihnen keine Gerechtigkeit versprechen will oder kann.
Letzter Auskunftsversuch: WIKIPEDIA:
„Kirchenrecht ist das selbst gesetzte Recht einer Kirche. In Deutschland geht es vor allem um das katholische und um das evangelische Kirchenrecht. Ein Synonym für das katholische Kirchenrecht ist kanonisches Recht. Auch die orthodoxen und anglikanischen Kirchen bezeichnen ihr eigenes Recht als kanonisches Recht. Gegenbegriff zum kirchlichen Recht ist das weltliche Recht, insbesondere das jeweilige staatliche Recht. Auch das staatliche Recht kann sich auf die Kirche(n) beziehen (Staatskirchenrecht). Das Kirchenrecht und das Staatskirchenrecht unterscheiden sich in dem Geltungsgrund (Autorität): Recht auf Grund der originären Selbstgesetzgebungskompetenz einer Kirche oder Recht auf Grund staatlicher Souveränität.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenrecht
Alles klar? Nichts ist klar!
Foto: www.katholisch.de + Kinderaugen
© Klaus Jürgen SchmidtWarum stehen in Münster Gartenlauben-Männer (und sogar eine Frau) vor Gericht und Kirchen-Männer in vielen anderen Städten nicht? (Von Kirchen-Frauen ist mir in diesem scheußlichen Zusammenhang nichts bekannt geworden!)
Nichts bekannt geworden ist mir aus Nachrichten- oder Justiz-Portalen eine Anmerkung dazu, weshalb es in dieser Republik Kirchenoberen erlaubt bleibt, nach Gutdünken Kriminelle in den eigenen Reihen zur Rechenschaft zu ziehen oder nicht.
Noch nie habe ich davon gehört, dass Staatsanwälte Polizeikommandos losgeschickt hätten, um Kirchen-Büros zu durchsuchen, Kirchen-Computer zu beschlagnahmen, Kirchen-Verdächtige in Untersuchungshaft zu nehmen, weil sie beschuldigt werden, Kindern größtes Leid zugefügt zu haben.
Als bekennende Opfer von Straftaten in einer Seligkeit versprechenden Institution mussten Kinder heranwachsen in einem Staat, der ihnen keine Gerechtigkeit versprechen will oder kann.
Letzter Auskunftsversuch: WIKIPEDIA:
„Kirchenrecht ist das selbst gesetzte Recht einer Kirche. In Deutschland geht es vor allem um das katholische und um das evangelische Kirchenrecht. Ein Synonym für das katholische Kirchenrecht ist kanonisches Recht. Auch die orthodoxen und anglikanischen Kirchen bezeichnen ihr eigenes Recht als kanonisches Recht. Gegenbegriff zum kirchlichen Recht ist das weltliche Recht, insbesondere das jeweilige staatliche Recht. Auch das staatliche Recht kann sich auf die Kirche(n) beziehen (Staatskirchenrecht). Das Kirchenrecht und das Staatskirchenrecht unterscheiden sich in dem Geltungsgrund (Autorität): Recht auf Grund der originären Selbstgesetzgebungskompetenz einer Kirche oder Recht auf Grund staatlicher Souveränität.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenrecht
Alles klar? Nichts ist klar!
Foto: www.katholisch.de + Kinderaugen
Info: http://www.radiobridge.net