Eine Dokumenten-Sammlung

Klaus Jürgen Schmidt

Nienburg/Weser (Weltexpresso) – Endlich ist es so weit! Frauen dürfen auch führen! Das Bundeskabinett hat es am vergangenen Mittwoch beschlossen! Dazu wichtige Hinweise:


( 1 ) Gremien sollen geschlechtsparitätisch besetzt werden. Das Erfordernis der Eignung bleibt unberührt.


( 2 ) Bei der Besetzung von Gremien durch Wahl ist darauf hinzuwirken, dass sich ebenso viele Frauen wie Männer zur Wahl stellen. Sind Wahlvorschlagslisten aufzustellen, sollen diese eine gleiche Zahl von Frauen und Männern enthalten.

( 3 ) Erfolgt die Besetzung eines Gremiums durch Berufung oder Entsendung, sollen die entscheidenden Stellen ebenso viele Frauen wie Männer benennen. Dies geschieht in der Regel dadurch, dass auf die zur Verfügung stehenden Gremienplätze nach Möglichkeit alternierend Frauen und Männer berufen werden (Reißverschlussverfahren). Besteht das Benennungsrecht nur für eine Person, sollen Frauen und Männer alternierend berücksichtigt werden. Abweichungen von den Sätzen 1 bis 3 sind von den entscheidenden Stellen zu begründen.

( 4 ) Gleiches gilt für die Besetzung von Kommissionen, Arbeitsgruppen und Ausschüssen, die nicht als Gremien im Sinne von Absatz 1 anzusehen sind.


Sorry! Das war nicht vom Bundeskabinett, sondern es ist das:

Kirchengesetz zur Förderung der Gleichstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Evangelischen Kirche im Rheinland vom 13. Januar 2001, geändert durch Kirchengesetz vom 15. Januar 2016


Jetzt aber:


Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, sagte, er könne sich Frauen im Priesteramt vorstellen. Die Argumente dagegen würden immer weniger überzeugen. Auch im Umgang mit Homosexuellen müsse die Kirche umdenken. Es sei keine Sünde, homosexuell zu sein. Bätzing sagte, er sei dafür, den kirchlichen Segen für gleichgeschlechtliche Paare zu erlauben, die kirchliche Trauung für Homosexuelle lehne er aber weiter ab. Stand: 28.12.2020, 12:47

Na also – oder?




Der Wiener Jan-Heiner Tück, Professor für Dogmatik und Dogmengeschichte an der Universität Wien, plädiert in der Debatte um die Zulassung von Frauen zur Priesterweihe für eine "heilsame Desillusionierung". Die Frage sei "aus Sicht des römischen Lehramts für die ganze Kirche bereits entschieden", schreibt Tück in der "Herder Korrespondenz" (Januar-Ausgabe). Die Inkarnation des Wortes Gottes habe sich "konkret im Mann und Juden Jesus von Nazareth" ereignet. Darum sei die "sakramentale Repräsentation Christi durch männliche Priester" in der Messfeier "nach wie vor angemessen". Die jüngst wiederholt vorgebrachte These, Gottes Wort sei Mensch, aber nicht Mann geworden, vernachlässige die heilsökonomischen Zusammenhänge zwischen Altem und Neuem Bund, so Tück weiter. "Sie steht in Gefahr, die Inkarnation auf ein abstraktes Prinzip zurückzunehmen, als spiele die geschlechtliche Identität des Erlösers überhaupt keine Rolle".
Freiburg/Berlin – 28.12.2020


Was denn nun?

Aus: „Das Verhältnis von staatlichem und kirchlichem Recht“ von Rechtsanwältin Dr. Beate Paintner
Landshut, September 2013
In Deutschland sind Staat und christliche Kirchen in besonderer Weise bemüht, miteinander zu kooperieren und einvernehmliche Lösungen für sich anbahnende Probleme zu finden. Seit der Zeit des Kulturkampfes haben sich deshalb ein Staat-Kirche-Verhältnis und entsprechende Rechtsordnungen gebildet, die ein Miteinander zum Wohle der Kirchenmitglieder möglich machen. Die Kirchen begreifen den Staat nicht nur als Realität sondern als von Gott gewollt und notwendig für die Menschheit. ... Für den „einfachen Christen“ ergeben sich in der Regel nicht viele Problemfelder, da sich Staat und Kirche in engerKooperation miteinander befinden und bemüht sind, es ihren Mitgliedern einfach zumachen. Berührungspunkte gibt es vor allem im Eherecht oder im Mitgliedschaftsrecht und Steuerrecht. Anders stellt sich die Situation für kirchlich Bedienstete dar. Diese unterwerfen sich in besonderer Weise den kirchlichen Gesetzen. Diesen Bereich näher auszuführen würde an dieser Stelle jedoch den Rahmen der Arbeit sprengen.

Jetzt aber bitte die korrekte Meldung!
 

Evangelischer Presse Dienst, 07.01.2021
 
 
Fotos:
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Info:
https://www.kirchenrecht-ekir.de/document/2760#s64500016
http://www.ra-paintner.de/Dokumente/RAePaintnerPartG_Verh%C3%A4ltnis_Kirchenrecht_StaatlRecht.pdf
https://www1.wdr.de/kultur/kulturnachrichten/katholische-kirche-gleichberechtigung-homosexualitaet-100.html
https://www.katholisch.de/artikel/28150-tueck-ausschluss-von-frauen-von-der-priesterweihe-angemessen