
Eine Dokumenten-Sammlung
Klaus Jürgen Schmidt
Nienburg/Weser (Weltexpresso) – Endlich ist es so weit! Frauen dürfen auch führen! Das Bundeskabinett hat es am vergangenen Mittwoch beschlossen! Dazu wichtige Hinweise:
( 1 ) Gremien sollen geschlechtsparitätisch besetzt werden. Das Erfordernis der Eignung bleibt unberührt.
( 2 ) Bei der Besetzung von Gremien durch Wahl ist darauf hinzuwirken, dass sich ebenso viele Frauen wie Männer zur Wahl stellen. Sind Wahlvorschlagslisten aufzustellen, sollen diese eine gleiche Zahl von Frauen und Männern enthalten.
( 3 ) Erfolgt die Besetzung eines Gremiums durch Berufung oder Entsendung, sollen die entscheidenden Stellen ebenso viele Frauen wie Männer benennen. Dies geschieht in der Regel dadurch, dass auf die zur Verfügung stehenden Gremienplätze nach Möglichkeit alternierend Frauen und Männer berufen werden (Reißverschlussverfahren). Besteht das Benennungsrecht nur für eine Person, sollen Frauen und Männer alternierend berücksichtigt werden. Abweichungen von den Sätzen 1 bis 3 sind von den entscheidenden Stellen zu begründen.
( 4 ) Gleiches gilt für die Besetzung von Kommissionen, Arbeitsgruppen und Ausschüssen, die nicht als Gremien im Sinne von Absatz 1 anzusehen sind.
Sorry! Das war nicht vom Bundeskabinett, sondern es ist das:

Kirchengesetz zur Förderung der Gleichstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Evangelischen Kirche im Rheinland vom 13. Januar 2001, geändert durch Kirchengesetz vom 15. Januar 2016
Jetzt aber:

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, sagte, er könne sich Frauen im Priesteramt vorstellen. Die Argumente dagegen würden immer weniger überzeugen. Auch im Umgang mit Homosexuellen müsse die Kirche umdenken. Es sei keine Sünde, homosexuell zu sein. Bätzing sagte, er sei dafür, den kirchlichen Segen für gleichgeschlechtliche Paare zu erlauben, die kirchliche Trauung für Homosexuelle lehne er aber weiter ab. Stand: 28.12.2020, 12:47
Na also – oder?

Was denn nun?
Aus: „Das Verhältnis von staatlichem und kirchlichem Recht“ von Rechtsanwältin Dr. Beate Paintner
Landshut, September 2013

Jetzt aber bitte die korrekte Meldung!

Evangelischer Presse Dienst, 07.01.2021
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Info:
https://www.kirchenrecht-ekir.de/document/2760#s64500016
http://www.ra-paintner.de/Dokumente/RAePaintnerPartG_Verh%C3%A4ltnis_Kirchenrecht_StaatlRecht.pdf
https://www1.wdr.de/kultur/kulturnachrichten/katholische-kirche-gleichberechtigung-homosexualitaet-100.html
https://www.katholisch.de/artikel/28150-tueck-ausschluss-von-frauen-von-der-priesterweihe-angemessen