herzugbundesregierung.deErinnerung an Roman Herzogs Rede zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus

Kurt Nelhiebel

Bremen (Weltexpresso) -  Fünfundzwanzig Jahre ist es her, seit Bundespräsident Roman Herzog, ein Demokrat von echtem Schrot und Korn, während einer Rede im Bundestag  den 27. Januar zum nationalen Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus erklärte.

Der CDU-Politiker und ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat diese Bezeichnung nicht von ungefähr gewählt. „Opfer des Holocaust“ wäre ein zu enger Begriff gewesen, sagte er damals, weil die nationalsozialistische Rassenpolitik mehr Menschen betroffen habe als die Juden. „Opfer des nationalsozialistischen Rassenwahns“ oder ähnliche Ausdrücke wären nach seinen Worten nicht stark genug gewesen, das Entsetzen dieses Teils unserer Geschichte annähernd wiederzugeben. Der 27. Januar, der Tag, an dem 1945 das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz durch Soldaten der Roten Armee befreit wurde, sollte nach seinem Willen dem Gedenken an die Opfer der Ideologie vom „nordischen Herrenmenschen“ und von „Untermenschen“ und ihrem fehlenden Existenzrecht dienen.

Warum diese Rückschau nach mehr als 50 Jahren, fragte Herzog seinerzeit, so wie heute jemand fragen könnte, warum auch noch nach 75 Jahren noch Rückschau zu halten ist? Wäre der Wunsch, Gewesenes zu vergessen, die Wunden vernarben und die Toten ruhen zu lassen, heute nicht noch um Einiges verständlicher als damals? Aber immer noch gilt Herzogs  eherner Satz. „Wir wollen Lehren ziehen, die auch künftigen Generationen Orientierung sind.“ Geschichte wiederhole sich nicht. Aber ebenso wahr sei, dass Geschichte die Voraussetzung der Gegenwart sei und dass der Umgang mit der Geschichte damit auch zum Fundament der Zukunft werde.

Die Erfahrung der NS-Zeit verlange von uns, so Roman Herzog, nicht erst aktiv zu werden, wenn sich die Schlinge schon um den eigenen Hals lege. Der Appell des neuen Gedenktages richte sich vor allem an die Institutionen unseres Landes, die den Schlüssel zu Erziehung und Information besitzen, also an Schulen und Medien. Mit öffentlichen Feierstunden allein sei hier wenig getan, auch wenn sie noch so nachdenklich verliefen.

Es sei ihm wichtig, den 27. Januar als wirklichen Tag des Gedenkens und des Nachdenkens zu begehen. Nur so werde vermieden, dass er Alibi-Wirkungen entfaltet, um die es am allerwenigsten gehen dürfe. „Eine Kollektivschuld des deutschen Volkes können wir nicht anerkennen; ein solches Eingeständnis würde zumindest denen nicht gerecht, die Leben, Freiheit und Gesundheit im Kampf gegen den Nationalsozialismus und im Einsatz für seine Opfer aufs Spiel gesetzt haben und deren Vermächtnis der Staat ist, in dem wir heute leben.“

25 Jahre nach der denkwürdigen Rede Roman Herzogs haben diese tapferen Männer und Frauen  immer noch nicht den ihnen zustehenden Platz im kollektiven Gedächtnis des deutschen Volkes gefunden. Höchste Zeit, endlich einen Bundesbeauftragten für den deutschen Widerstand gegen das Naziregimes zu berufen, der sich der ehrenvollen Aufgabe annimmt, sie vor dem Vergessen zu bewahren.

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