Berlin (Weltexpresso) - Welche Rechte und Ansprüche auf Grundsicherung haben Sie, wenn Sie älter oder voll erwerbsgemindert sind?
Immer mehr Menschen sind im Alter und bei voller Erwerbsminderung auf Grundsicherung angewiesen. Im Jahr 2003 bekamen rund 440.000 Empfängerinnen und Empfänger Leistungen der Grundsicherung. Ende 2020 waren es bereits mehr als 1,1 Mio. Menschen. Dabei sind die Empfängerinnen und Empfänger jeweils etwa zur Hälfte ältere Menschen und voll erwerbsgeminderte Menschen zwischen 18 und 65 Jahren.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband erwartet, dass in den nächsten Jahren vor allem der Anteil und die Zahl älterer Menschen weiter zunehmen wird, die Grundsicherung brauchen. Das sind die Folgen von prekären Arbeitsverhältnissen, von Lebenszeiten, in denen keine oder zu niedrige Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt werden können und die Folgen von Kürzungen im System der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Paritätische hat sich in der Vergangenheit oft kritisch gegen diese Kürzungsmaßnahmen gewandt.
Seit 2021 gibt es die Grundrente für langjährig Versicherte. Dies ist ein Zuschlag auf die Rente bei Erreichen von mindestens 33 Versicherungsjahren. Er wird bei einigen bewirken, dass sie keine Grundsicherung mehr benötigen. Die Grundrente löst die Grundsicherung aber nicht ab. Vielfach wird die Grundrente nur dazu führen, dass Sie nicht mehr so viel Grundsicherung benötigen wie in der Vergangenheit. Andererseits führen die rasant steigenden Wohnkosten zu einem erhöhten Unterstützungsbedarf.
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©swr.de
Info:
Quelle: Der Paritätische Gesamtverband
Oranienburger Str. 13-14
10178 Berlin
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