... und was bei der Berichterstattung ausgeblendet bleibt: DAS ABKOMMEN VON MINSK - DER INHALT UND DIE FOLGEN

Klaus Jürgen Schmidt

Norddeutschland (Weltexpresso) – Am 6. Februar 2015 kam es zu einem Gespräch im Kreml zwischen François Hollande, Angela Merkel und Wladimir Putin über die Situation in der Ostukraine.

Am 9. Februar 2015 wurde mitgeteilt, dass die EU-Außenminister auf ihrem Treffen in Brüssel das Inkraftsetzen neuer Sanktionen gegen Russland in Form von z. B. weiteren Reise- und Vermögenssperren auf den 16. Februar verschieben wollten. Am 10. Februar 2015 wurde unter Berufung auf die russische Nachrichtenagentur TASS gemeldet, dass vor einem für den 11. Februar geplanten Krisengipfel von Hollande und Merkel mit Poroschenko und Putin in Minsk eine Feuerpause und ein Rückzug schwerer Waffen für die Ostukraine vereinbart worden sei. (Poroschenko ist ein ukrainischer Unternehmer und Politiker und war vom 7. Juni 2014 bis zum 20. Mai 2019 Präsident der Ukraine.)

Dies geschah bei einem Treffen der Ukraine-Kontaktgruppe am Abend in Minsk und unter Vermittlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Teilnehmer des Treffens in Minsk waren der ukrainische Ex-Präsident Leonid Kutschma (mit einem Mandat der proeuropäischen Führung in Kiew), aus den nicht anerkannten „Volksrepubliken“ Donezk und Lugansk die Separatistenvertreter Wladislaw Dejnego sowie Puschilin, darüber hinaus der russische Diplomat Michail Surabow und Heidi Tagliavini von der OSZE.

Eine Vereinbarung wurde am 12. Februar 2015 in der belarussischen Hauptstadt Minsk unterzeichnet. Die vier Staatschefs Hollande, Merkel, Poroschenko und Putin führten die Verhandlungen überwiegend unter vier Augen, wobei teilweise auch Dolmetscher, Berater und Außenminister anwesend waren. Die Führer der selbsternannten „Volksrepubliken“ waren hingegen abwesend und wurden nach Angaben Hollandes von keinem der Teilnehmer gesehen. Die Verhandlungen dauerten insgesamt 17 Stunden.


Die Vereinbarungen umfassten 13 Punkte:

Unverzüglicher und allseitiger Waffenstillstand in einzelnen Gebieten der Oblaste Donezk und Lugansk der Ukraine und dessen striktes Befolgen ab 00 Uhr 00 Minuten (Kiewer Zeit) am 15. Februar 2015.

Abzug aller schweren Waffen durch beide Seiten, auf gleiche Entfernung, um eine Sicherheitszone mit einer Breite von mindestens 50 Kilometern Abstand für Artilleriesysteme mit einem Kaliber von 100 mm und mehr, eine Sicherheitszone von 70 Kilometern Breite für Raketenartilleriesysteme und einer Breite von 140 Kilometern für Raketenartillerie des russischen Typs Tornado-S sowie der Typen Uragan, Smertsch und taktische Systeme vom Typ Totschka zu gewährleisten:

Für ukrainische Streitkräfte: Gemessen von der faktischen Berührungslinie; Für die bewaffneten Verbände einzelner Gebiete der Oblast Donezk und Lugansk der Ukraine: gemessen von der Berührungslinie vom 19. September 2014.

Der Abzug der oben angeführten schweren Waffensysteme muss nicht später als am zweiten Tag des Waffenstillstands beginnen und innerhalb von 14 Tagen abgeschlossen sein.

Dieser Prozess wird durch die OSZE und die Dreiseitige Kontaktgruppe unterstützt.

Es ist ein effizientes Monitoring und eine Verifizierung des Waffenstillstands und des Abzugs der schweren Waffensysteme von Seiten der OSZE durchzuführen, beginnend mit dem ersten Tag des Abzugs der Waffensysteme, unter Einbezug aller notwendigen technischen Mittel, einschließlich von Satelliten, Drohnen, Ortungssystemen usw.

Am ersten Tag nach dem Abzug [der schweren Waffen] ist ein Dialog über die Modalitäten der Durchführung regionaler Wahlen, in Entsprechung mit der ukrainischen Gesetzgebung und dem ukrainischen Gesetz „Über die zeitweilige Ordnung der lokalen Selbstverwaltung in einzelnen Gebieten der Oblaste Donezk und Lugansk“ zu beginnen, ebenso über den künftigen Status dieser Gebiete, auf der Grundlage des genannten Gesetzes.

Es ist unverzüglich, innerhalb von 30 Tagen nach der Unterzeichnung dieses Dokuments, von der Obersten Rada der Ukraine ein Beschluss darüber zu verabschieden, bei dem das Territorium bezeichnet wird, auf das sich die besonderen Regelungen in Entsprechung mit dem ukrainischen Gesetz „Über die zeitweilige Ordnung der lokalen Selbstverwaltung in einzelnen Gebieten der Oblaste Donezk und Lugansk“ beziehen, [und das] auf Grundlage der Linie, die im Minsker Memorandum vom 19. September 2014 definiert ist.

Es hat eine Begnadigung und Amnestie zu erfolgen, indem ein Gesetz verabschiedet wird, das eine Verfolgung und Bestrafung von Personen verbietet, die in Zusammenhang mit den Ereignissen stehen, welche in einzelnen Gebieten der Oblaste Donezk und Lugansk der Ukraine stattgefunden haben.

Es ist eine Befreiung und ein Austausch aller Geiseln und unrechtmäßig festgehaltener Personen nach dem Prinzip „alle gegen alle“ vorzunehmen. Dieser Prozess muss spätestens am fünften Tag nach dem Abzug [der schweren Waffen] abgeschlossen sein.

Es ist auf Grundlage internationaler Mechanismen für sicheren Zugang, Lieferung, Lagerung und Verteilung humanitärer Hilfsgüter für Bedürftige zu sorgen.

Wiederherstellung sozialer und wirtschaftlicher Verbindungen mit Kiew.

Es werden Modalitäten festgelegt, auf welche Weise die vollständige Wiederherstellung der sozialen und wirtschaftlichen Verbindungen vorgenommen werden wird, einschließlich der Überweisung von Sozialleistungen wie Rentenzahlungen und anderer Zahlungen (Zugänge und Einkünfte, rechtzeitige Bezahlung aller kommunalen Rechnungen, Wiederherstellung der Besteuerung im Rahmen des Rechtsfelds der Ukraine).

Zu diesem Zweck wird die Ukraine die Arbeit ihres Bankensystems in den Gebieten wiederherstellen, die durch den Konflikt berührt sind und es wird möglicherweise ein internationaler Mechanismus geschaffen werden, der solche Überweisungen erleichtert.

Es wird die vollständige Kontrolle über die Staatsgrenze von Seiten der ukrainischen Regierung im gesamten Konfliktgebiet wiederhergestellt, beginnend mit dem ersten Tag nach der Durchführung regionaler Wahlen, abgeschlossen nach einer allseitigen politischen Beilegung (regionale Wahlen in einzelnen Gebieten der Oblaste Donezk und Lugansk auf Grundlage des Gesetzes der Ukraine und einer Verfassungsreform) bis zum Ende des Jahres 2015, unter der Bedingung einer Umsetzung von Punkt 11 – durch Konsultationen und Abstimmung mit den Vertretern einzelner Gebiete der Oblaste Donezk und Lugansk im Rahmen der Dreiseitigen Kontaktgruppe.

Abzug aller ausländischer bewaffneter Einheiten und von [deren] Militärtechnik, ebenso von Söldnern, vom Territorium der Ukraine unter Beobachtung durch die OSZE. Entwaffnung aller illegalen Gruppierungen.

Durchführung einer Verfassungsreform in der Ukraine und Inkrafttreten einer neuen Verfassung bis Ende 2015. [Diese Verfassung muss] als Schlüsselelement eine Dezentralisierung (unter Berücksichtigung der Besonderheiten einzelner Gebiete der Oblaste Donezk und Lugansk) aufweisen, die mit den Vertretern dieser Gebiete abgestimmt ist, ebenso die Verabschiedung eines ständigen Gesetzes über den besonderen Status einzelner Gebiete der Oblaste Donezk und Lugansk in Entsprechung mit Maßnahmen, die in den Anmerkungen aufgeführt sind¹, bis zum Ende des Jahres 2015.

Auf Grundlage des ukrainischen Gesetzes „Über die zeitweilige Ordnung der lokalen Selbstverwaltung in einzelnen Gebieten der Oblaste Donezk und Lugansk“ sind Fragen, welche regionale Wahlen betreffen, mit den Vertretern der einzelnen Gebieten der Oblaste Donezk und Lugansk im Rahmen der Dreiseitigen Kontaktgruppe zu besprechen. Die Wahlen werden unter Einhaltung der entsprechenden OSZE-Standards und unter Beobachtung von Seiten des OSZE-Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte durchgeführt.

Die Arbeit der Dreiseitigen Kontaktgruppe wird intensiviert, darunter durch die Schaffung von Arbeitsgruppen zur Umsetzung entsprechender Aspekte der Minsker Vereinbarungen. Diese [Arbeitsgruppen] werden in ihrer Zusammensetzung die Zusammensetzung der Dreiseitigen Kontaktgruppe widerspiegeln.

Der ukrainische Regierungschef Arsenij Jazenjuk bekräftigte am 13. Februar 2015 den Anspruch auf die Gebiete der prorussischen Separatisten und die Kontrolle über Donezk und Luhansk. Präsident Petro Poroschenko sagte bei einem Treffen mit dem ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán in Kiew, die russische Offensive in der Ostukraine sei nach dem Abkommen von Minsk noch einmal „deutlich ausgeweitet“ worden.

Nach Presseberichten ordnete der prorussische Separatistenführer Alexander Sachartschenko am Nachmittag des 14. Februar in Donezk die Feuerpause an. Nach verschiedenen Meldungen hatten die Kämpfe in der Gegend nochmals an Schärfe zugenommen, vor allem um den Verkehrsknotenpunkt Debalzewe. „Im Separatistengebiet Lugansk begann Berichten zufolge der Rückzug schwerer Waffen. Aufständischen-Vertreter Denis Puschilin rief die prowestliche Regierung in Kiew zu einem neuen Treffen der Kontaktgruppe auf, an der auch Russland und die OSZE beteiligt sind.“

Vor Beginn telefonierten noch diverse Staatschefs miteinander.

Der ukrainische Staatspräsident Poroschenko befahl den Truppen des Landes um 0:00 Uhr Ortszeit per Fernsehansprache die Waffenruhe.

Den OSZE-Beobachtern wurde vom „Verteidigungsminister“ der „Volksrepublik Donezk“, Eduard Bassurin, empfohlen, Debalzewe zu meiden.

Der Kremlsprecher Dmitri Peskow hatte in Moskau nach Unterzeichnung des Vertrags angekündigt, dass Hollande, Merkel, Poroschenko und Putin nach dem Beginn der Waffenruhe erneut miteinander telefonieren wollten; im Zuge dieses Telefonats riefen die vier Regierungschefs die Beteiligten am 15. Februar zur Einhaltung der Waffenruhe auch bei Debalzewe auf.

Was geschah seitdem?

Die Regierung in Kiew hat die Umsetzung des Abkommens vom ersten Tag an in allen Punkten verweigert, obwohl der damalige Präsident Poroschenko es unterschrieben hatte. Einen Dialog mit dem Donbass lehnt Kiew ab, die Verfassungsänderung wurde nie durchgeführt, von einer Amnestie will Kiew erst recht nichts wissen und so weiter.

Trotzdem beschuldigen westliche Politiker und Medien Russland, es würde gegen das Abkommen verstoßen und kritisieren Kiew mit keinem Wort. Dass Russland in dem Abkommen gar nicht erwähnt ist und in dem Abkommen auch keine Forderungen an Russland gestellt werden, gegen die es verstoßen könnte, ist der Öffentlichkeit im Westen nicht bekannt.

Der Öffentlichkeit im Westen wurde durch ihre Medien auch nicht mitgeteilt, dass der russische Außenminister Lawrow im November 2021 zu einer sehr unkonventionellen Lösung gegriffen hatte und die Korrespondenz zwischen Moskau einerseits und Berlin und Paris andererseits veröffentlicht hat, mit folgender Begründung:
„Ich bin sicher, dass Sie die Notwendigkeit dieses unkonventionellen Schrittes verstehen, denn es geht darum, der Weltgemeinschaft die Wahrheit darüber zu vermitteln, wer die völkerrechtlichen Verpflichtungen wie erfüllt, die auf höchster Ebene vereinbart wurden.“

In den insgesamt 28 Seiten kann man sehen, dass Lawrow Berlin und Paris am 29. Oktober ein Treffen vorgeschlagen hatte, das aber gut vorbereitet sein müsse. Als Reaktion haben Berlin und Paris am 4. November in einer gemeinsamen Antwort unter anderem mitgeteilt, dass der russische Vorschlag für eine Abschlusserklärung im Normandie-Format nicht angenommen werden könne, weil Russland darin einen direkten Dialog zwischen Kiew und dem Donbass fordere. Das allerdings ist einer der zentralen Punkte des Minsker Abkommens.
Als Berlin und Paris das nun als unannehmbar bezeichneten, beerdigten sie de facto das Minsker Abkommen.

AKTUELLE ERGÄNZUNG / MEINE ANFRAGE BEI DER TAGESSCAU:

"Seit Tagen herrscht Unklarheit darüber, ob sich offizielle russische Truppen schon in der Ostukraine aufhalten. ..."
Von Martha Wilczynski, ARD Moskau, 23.2.2022 · 06:36 Uhr
https://www.tagesschau.de/ausland/russland-truppen-donbass-101.html
Wie kommt das denn? Wir haben uns doch sonst immer auf US-Satellitenbilder verlassen!
Da herrschte doch nie Unklarheit!


Foto:
© Wikipedia

Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Minsk_II#Inhalt
Thomas Röper – http://www.anti-spiegel.ru