Frankfurter Koalition & CDU im demokratischen Abseits
Klaus Philipp Mertens
Frankfurt am Main (Weltexpresso) – Frankfurts SPD-Chef Mike Josef definiert das Abwahlverfahren gegen Oberbürgermeister Peter Feldmann als eine zivilgesellschaftliche Kampagne und nicht als Parteipolitik. Es ginge ausschließlich um einen Neuanfang für Frankfurt. Die Bevölkerung erhielte die Chance, dafür zu sorgen, dass sie wieder vernünftig regiert werde.
Im Klartext bedeutet dies, dass Feldmanns Initiativen für einen Stopp der Gentrifizierung und für die Rückkehr zu für alle bezahlbaren Wohnungsmieten unvernünftig waren. Ebenso die Gebührenfreiheit für Kitas sowie seine Nähe zu Gewerkschaften und Wohlfahrtsorganisationen (die AWO mal ausgenommen). Zweifellos ist Feldmann ein Sozialdemokrat alter Schule, nicht revolutionär, etwas bieder, aber mit Gespür für die Sorgen der Normalbürger. Solche Ideale scheren die neuen SPD-Yuppies wie Mike Josef, Armand Zorn, Anna Pause, Gregor Amann oder Raven Kirchner nicht. Sie wollen Karriere machen – zu Lasten jener, die zu vertreten sie vorgeben. Aus solchem Holz sind Verräter geschnitzt.
Kurt Tucholsky machte in seinem berühmten Gedicht von 1929 den schlimmsten Feind der Arbeiterschaft in deren eigenen Reihen aus:
„Paßt Obacht!
Da steht euer Feind,
der euch hundertmal verraten!
Den Bonzen loben gern vereint
Nationale und Demokraten.
Freiheit? Erlösung? Gute Nacht.
Ihr seid um die Frucht eures Leidens gebracht.
Das macht: Ihr konntet euch nicht befrein
von dem Feind aus den eignen Reihn.“
Aber vielleicht gibt es noch eine Chance zur Selbstbefreiung. Der politisch bewusste und freiheitlich gesinnte Bürger kann beim Bürgerentscheid am 6. November gegen die Abwahl Peter Feldmanns stimmen.
Und den „Knappen vom römischen Recht“ (Heinrich Heine), also jenen Juristen, die mangels beruflicher Erfolge Asyl in den Parteien gefunden haben, sei die Lektüre der Fachliteratur dringend anempfohlen. Der renommierte „Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch“ behandelt in seinem Band Nr. 6 ausführlich § 333 (Vorteilsannahme). In der mir vorliegenden 3. Auflage von 2018 wird deutlich unterschieden zwischen dem Versuch, auf Amtspersonen durch Sonderbehandlung (Vorteilsgewährung) einzuwirken und dem tatsächlichen Handeln des Amtsträgers, der die illegalen Erwartungen nicht erfüllt.
Konkret: Da der seinerzeitigen Lebensgefährtin und späteren Ehefrau von Oberbürgermeister Peter Feldmann die Freiheit zur Vertragsgestaltung, auch die von Arbeitsverträgen mit Körperschaften des öffentlichen Rechts, nicht bestritten werden darf (Vertragsfreiheit gemäß BGB), entstand für OB Feldmann nicht die Verpflichtung, seine Partnerin am Abschluss des Arbeitsvertrags mit der AWO zu hindern. In welchem Umfang er davon Kenntnis hatte, bleibt unerheblich. Zudem genießt neben den Regeln des Strafrechts die Gleichberechtigung der Frau einen gleichen Verfassungsrang.
Ein Blick in die Datenbank der „Neuen Juristischen Wochenschrift“ ergänzt diesen und andere Kommentare durch Hinweise auf Fundstellen, die Bezug nehmen auf Gerichtsentscheidungen.
Sollte das Frankfurter Landgericht die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht sofort vom Tisch fegen, könnte ein langer Prozess durch mehrere Instanzen bevorstehen; denn es ginge dann um Grundsätzliches. Bis zum Ende dieses Rechtswegs gilt für Peter Feldmann die Unschuldsvermutung. Dieser Grundsatz ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Rechtsordnung. Und nach einem für ihn positiven Urteil gilt er das erst recht. Alles andere wäre eine unzulässige Vorverurteilung und damit das Bestreiten des staatlichen Gewaltmonopols. Letzteres aber ist wesentlicher Bestandteil des Abwahlverfahrens.
Es war den Frankfurter Stadtverordneten und den Mitgliedern des Magistrats zuzumuten, sich über die rechtliche Lage eingehend zu informieren, bevor sie zu einem Notwehrakt im parlamentarischen Verfahren, der Amtsenthebung, gegriffen haben. Aus den Äußerungen der verantwortlichen Parteipolitiker ist zu schließen, dass sie offensichtlich intellektuell überfordert waren und sich schlecht beraten ließen. Ja, dass sogar Anlass zu der Mutmaßung besteht, politische Konflikte vor Gericht bringen zu wollen, um die Weiterentwicklung sozialer Errungenschaften zumindest vorläufig aufzuhalten. Denn auch bei SPD und Grünen ist die Einflussnahme von Wirtschaftslobbyisten feststellbar, FDP und CDU genießen dort keine Alleinstellungsmerkmale mehr.
Mike Josef benutzt den Begriff „Zivilgesellschaft“ in denunziatorischer Absicht. Nach der üblichen Definition umfasst dieser die Gesamtheit des Engagements der Bürger eines Landes – zum Beispiel in Vereinen, Verbänden und vielfältigen Formen von Initiativen und sozialen Bewegungen. Dazu gehören nicht zuletzt jene Aktivitäten, die nicht profitorientiert und nicht abhängig von parteipolitischen Interessen sind. Tatsächlich aber ist diese synthetische Scheinbewegung in Frankfurt die Antwort der Finanz- und Immobilienlobby auf eine streitbare staatliche Daseinsvorsorge, wie sie auch von Peter Feldmann propagiert wird. Auf Mike Josefs Erfolgskonto hingegen steht der Kampf gegen einen Bürgerentscheid zum kommunalen Wohnungsbau, der sich als „Mietentscheid“ organisiert hat. Und mittlerweile der Kampf gegen seinen einstigen Förderer, den er verunglimpft, weil er mittelfristig dessen Amt anstrebt.
Am 6. November entscheidet sich nicht nur das politische Schicksal Peter Feldmanns. Es geht um viel mehr. Es geht um die Frage, ob Frankfurt am Main in den Klauen einer neoliberalen Clique bleibt oder ob die demokratischen Staatsbürger ein neues Kapitel der Stadt aufschlagen können. Ohne die Kader von SPD, Grünen, FDP, CDU und jener Partei ohne Eigenschaften, die sich Volt nennt. Und selbstverständlich ohne AfD & Co.
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Tucholsky-Zitat „Nichts ist schwerer...“
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