Ein Fairness-Abkommen zur Bundestagswahl im Deutschen Bundestag
Redaktion tachles
Berlin (Weltexpresso) - Fast alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien haben sich auf ein Fairness-Abkommen zur Bundestagswahl verständigt. Es wurde am Sonntag von SPD, CDU, CSU, Grünen, FDP und Linke geschlossen. In der «Vereinbarung zu einem fairen Bundestagswahlkampf» versichern die Parteien insbesondere, auf persönliche Herabwürdigungen zu verzichten, sich extremistischen Äusserungen entgegenzustellen und keine bewusst falschen Tatsachenbehauptungen zu verbreiten.
Die rechtspopulistische AfD wurde nicht beteiligt, das linkspopulistische Bündnis Sarah Wagenknecht (BSW) lehnte eine Unterzeichnung ab.
Damit die Bürgerinnen und Bürger ihre Wahl treffen könnten brauche es «einen Wahlkampf, der bei aller notwendigen Klarheit, Kontroverse und auch Härte den Grundprinzipien der Fairness treu bleibt», heisst es in der Vereinbarung. Verwiesen wird dabei auf Versuche, «die Integrität der öffentlichen Debatte im Wahlkampf von innen und von aussen gezielt und mit illegitimen Mitteln zu beschädigen». Dieser Beeinflussung sagten die beteiligten Parteien den Kampf an.
«Jeglichen Formen von Extremismus, Antisemitismus, Rassismus und antidemokratischen Bewegungen stellen wir uns entschieden entgegen», heisst es weiter. «Mit der AfD und mit Parteien, die nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, wird es keinerlei Zusammenarbeit geben.»
Angesichts von Angriffen auf Parteimitglieder an Wahlkampfständen oder beim Aufhängen von Wahlplakaten wird «jede Gewalt» verurteilt. Plakate der politischen Konkurrenz dürften auch nicht zerstört oder beschädigt werden.
Zudem versprechen sich die Parteien auch einen fairen Wahlkampf im Internet und sozialen Netzwerken. Durch Künstliche Intelligenz erzeugte Inhalte sollen klar mit der Angabe «KI-generierter Inhalt» gekennzeichnet werden. Sogenannte Deepfake-Technologien, die etwa täuschend echte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen erstellen können, würden nicht genutzt, «um politischen Mitbewerbern Aussagen in den Mund zu legen».
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Der Deutsche Bundestag
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Nachdruck des Artikels mit freundlicher Genehmigung aus dem Wochenmagazin TACHLES vom 22. Dezember 2024