vorwartsFrankfurter Personaldezernent Bergerhoff betont Fürsorgeaspekt

Manfred Schröder

Frankfurt am Main (Weltexpresso) - Zum Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes sieht Personaldezernent Bastian Bergerhoff die Stadt Frankfurt bestens aufgestellt: „Wir haben uns bereits im Januar auf die gesetzlichen Ankündigungen vorbereitet und per Organisationsverfügung eine Interne Meldestelle für Hinweisgebende im neu firmierten ‚Referat für Antikorruption und Hinweisgeberschutz‘ eingerichtet.“ Aufbau und Funktionsweise der Internen Meldestelle hat der Personaldezernent am Montagabend, 3. Juli, in der Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision vorgestellt.

Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen verbietet mit Wirkung vom 2. Juli 2023 jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Hinweisgebenden. Damit wurde die sogenannten EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Fortan sind Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die Meldestellen weitergeben sowie sonstige von einer Meldung betroffene Personen stärker geschützt. Ein Schutz für Hinweisgebende besteht allerdings nicht, wenn es sich um eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Weitergabe unrichtiger Informationen handelt. In solchen Fällen sind böswillige Hinweisgebende sogar zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

Bergerhoff würdigt die neuen Regelungen als effektiv und vertrauensfördernd: „Der Kampf gegen Missstände und die Fürsorge für regeltreue Mitarbeitende sind zwei Seiten einer Medaille und das eine kann ohne das andere nicht funktionieren. Deswegen wird die Stadt Frankfurt allen Hinweisen nachgehen und dabei sowohl hinweisgebende Personen vor persönlichen Nachteilen schützen, als auch gegen böswillige Denunziant:innen geeignete rechtliche Schritte einleiten.“

Die Interne Meldestelle für Hinweisgebende richtet sich hauptsächlich an alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung. Hierzu gehören alle Ämter, Referate, Stabstellen, Dezernatsbüros und städtische Eigenbetriebe sowie auch alle Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld mit der Stadt Frankfurt Informationen über Missstände oder Rechtsverstöße erlangt haben, wie zum Beispiel Lieferantinnen und Lieferanten der Stadtverwaltung. Nicht zuständig ist die Meldestelle für die Beteiligungsgesellschaften, also beispielsweise Mainova, VGF, Fraport, Messe Frankfurt oder FES – diese Gesellschaften haben eigene Meldestellen eingerichtet.


Folgende Hinweise können gemeldet werden:

Handlungen oder Unterlassungen, die strafbar sind,
Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient,
sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft.

Hinweise zu solchen Verstößen können bei der Internen Meldestelle für Hinweisgebende der Stadt Frankfurt am Main per Telefon, E-Mail, Brief oder auch in einem persönlichen Gespräch abgegeben werden – auch anonym. Meldungen sollten begründete, über bloße Vermutungen hinausgehende Verdachtsmomente sein. Eine falsche Verdächtigung im Rahmen einer Meldung oder Offenlegung kann weitreichende Folgen für die betroffene Person haben. Unter strenger Wahrung der Vertraulichkeit prüft die Interne Meldestelle die Stichhaltigkeit der Meldung und ergreift angemessene Schritte. Bei der Ausführung ihrer Tätigkeit sind die mit den Aufgaben der Internen Meldestelle beauftragten Personen unabhängig.

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Quelle: Stadt Frankfurt