
Redaktion
Berlin (Weltexpresso) - Am 7. Juli 2025 hat eine Bund-Länder-AG zur Erarbeitung einer Pflegereform ihre Arbeit unter dem Titel „Zukunftspakt Pflege“ aufgenommen. Bis Ende des Jahres sollen Eckpunkte vorgelegt werden. Vorsitzende der Kommission ist Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Die Länder werden durch die jeweils für die Pflegeversicherung zuständigen Minister*innen oder Staatssekretär*innen vertreten. Weitere Mitglieder sind Familienministerin Karin Prien, die Pflegebevollmächtigte Katrin Staffler, die Präsidenten der drei kommunalen Spitzenverbände, sowie Vertreter des BMAS, des BMBFSFJ, des BMWE, des BMF und des Kanzleramts. Hinzu kommen die pflegepolitischen Sprecher und Fraktionsvizes der Regierungsfraktionen.
Die Situation von Pflegebedürftigen droht sich zu verschlechtern: Durch Leistungskürzungen und steigende Kosten! Wir sagen, dass die Reform nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen darf. Stattdessen fordern wir gemeinsam mit einem breiten Bündnis mit der solidarischen Pflegevollversicherung einen Systemwechsel.
Eine Ausgabenkappung zu Lasten der Pflegebedürftigen und Pflegenden ist keine Lösung für die defizitäre Finanzsituation der Pflegeversicherung – wir brauchen einen Systemwechsel bei den Finanzen. Unser Gutachten zu den Beitragssatzeffekten einer Pflege-Bürgervollversicherung zeigt, wie sich die Beitragssatzentwicklung und die Finanzen der Pflegeversicherung bei steigenden Ausgaben stabil halten lassen. Ein konkreter Reformvorschlag ist die Pflege-Bürgervollversicherung, unter Einbeziehung der Privatversicherten in die Sozialversicherung, der Einbezug weiterer Einkommensarten und die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Wie unsere Berechnungen zeigen, sind die durch die Bürgerversicherung generierten Mehreinnahmen auch langfristig ausreichend, um die Vollversicherung (vollständige Übernahme der pflegebedingten Kosten in der stationären Pflege und eine bedarfsgerechte Leistungserhöhung im ambulanten Bereich) zu finanzieren. Für die Pflegeversicherung führen die Bürgerversicherungselemente zu einer Beendigung der strukturellen Einnahmeschwäche und stabilisieren die Finanzierung dieses Systems daher auch nachhaltig.
In der Bund-Länder-AG zur Erarbeitung einer Pflegereform zeichnet sich hingegen ab, dass als mögliche Reformansätze zur Weiterentwicklung des Umlagesystems insbesondere ein kapitalgedeckter Pflegevorsorgefonds und eine „verpflichtende individuelle Absicherung der privaten Eigenvorsorge“ eine Rolle spielen soll. Die vom Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) geforderte Pflege-Zusatzversicherung ist aus unserer Sicht keine tragfähige Lösung. Die bisher berechneten Modelle des PKV Experten-Rates „Pflegefinanzen“ zur „Pflege-Plus-Versicherung“ als Vorschlag für eine sog. generationengerechte, paritätische Pflegekostenversicherung zeigen, dass es sich dabei um ein im Vergleich zur Pflege-Bürgervollversicherung teureres Modell handelt, welches dabei lediglich 90 Prozent der pflegebedingten Eigenanteile abdeckt und – viel gravierender noch – alle Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit unberücksichtigt lässt.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Kampagnenwebsite.
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