
Redaktion
Berlin (Weltexpresso) - Die Bundesarbeitsgemeinschaft für die Rehabilitation (BAR) hat die Vereinbarung zum internen QM in der stationären medizinischen Rehabilitation nach § 37 Abs. 3 SGB IX überarbeitet und vor kurzem veröffentlicht. Die Änderungen im Vergleich zu der alten Fassung der Vereinbarung vom Jahr 2015 sind in dem Dokument "BAR-Vereinbarung internes QM med Reha 2025 Änderungsmodus" durch rote Schrift gekennzeichnet (s. Anhang).
Der Paritätische Gesamtverband fungiert als sog. "Herausgebende Stelle" für die Verfahren des Paritätischen Qualitäts-Siegels Reha. Die Änderungen werden zeitnah eingearbeitet und bei der BAR zur Anerkennung eingereicht.
Wesentliche Änderungen sind:
- Dauer und Häufigkeit der Auditierung inkl. Überwachungsaudits gem. § 6 der neuen Vereinbarung
- Vorgaben zum Chancen- und Risikomanagement
- Gewaltschutzkonzept
- Sicherung des Wissens in der Einrichtung.
Die kooperierenden Zertifizierungsstellen sind spätestens ab dem 01.02.2026 verpflichtet, die angepassten QM-Verfahren anzuwenden. Das ist auch früher auf freiwilliger Basis möglich, sofern die BAR-Anerkennung bereits erfolgte. Die Rehabilitationseinrichtungen können bis zum 31.01.2026 zwischen dem „alten“ und dem „neuen“ QM-Verfahren wählen.
Die erteilten Zertifikate haben einen Bestandsschutz für die Dauer von max. 3 Jahren.
Dokumente zum Download
BAR-Vereinbarung internes QM med. Reha 2025 Änderungsmodus (455 KB)
BAR-Vereinbarung internes QM med.-Reha 2025 (452 KB)
Foto:
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