csm wie sind zert Fotolia 86700373 M Coloures Pic 042fa4562cVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 905

Redaktion

Berlin (Weltexpresso)  - Die Bundesarbeitsgemeinschaft für die Rehabilitation (BAR) hat die Vereinbarung zum internen QM in der stationären medizinischen Rehabilitation nach § 37 Abs. 3 SGB IX überarbeitet und vor kurzem veröffentlicht. Die Änderungen im Vergleich zu der alten Fassung der Vereinbarung vom Jahr 2015 sind in dem Dokument "BAR-Vereinbarung internes QM med Reha 2025 Änderungsmodus" durch rote Schrift gekennzeichnet (s. Anhang).  


Der Paritätische Gesamtverband fungiert als sog. "Herausgebende Stelle" für die Verfahren des Paritätischen Qualitäts-Siegels Reha. Die Änderungen werden zeitnah eingearbeitet und bei der BAR zur Anerkennung eingereicht.

Wesentliche Änderungen sind:

  • Dauer und Häufigkeit der Auditierung inkl. Überwachungsaudits gem. § 6 der neuen Vereinbarung
  • Vorgaben zum Chancen- und Risikomanagement
  • Gewaltschutzkonzept
  • Sicherung des Wissens in der Einrichtung.

Die kooperierenden Zertifizierungsstellen sind spätestens ab dem 01.02.2026 verpflichtet, die angepassten QM-Verfahren anzuwenden. Das ist auch früher auf freiwilliger Basis möglich, sofern die BAR-Anerkennung bereits erfolgte. Die Rehabilitationseinrichtungen können bis zum 31.01.2026 zwischen dem „alten“ und dem „neuen“ QM-Verfahren wählen.

Die erteilten Zertifikate haben einen Bestandsschutz für die Dauer von max. 3 Jahren.

Dokumente zum Download

BAR-Vereinbarung internes QM med. Reha 2025 Änderungsmodus (455 KB)

BAR-Vereinbarung internes QM med.-Reha 2025 (452 KB)

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