Bildschirmfoto 2025 10 18 um 00.24.23Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 976

Redaktion

Berlin (Weltexpresso) - Für das Jahr 2026 wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung um 0,4 Prozentpunkte auf 2,9 Prozent angehoben. Das teilte der zuständige Schätzerkreis am 15.10.2025 mit. Den Zusatzbeitrag muss das Bundesministerium für Gesundheit nun binnen zwei Wochen per Rechtsverordnung festlegen und im Bundesanzeiger veröffentlichen.


Für das Jahr 2026 hatte der Schätzerkreis Mitte Oktober Einnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe von 312,3 Mrd. Euro prognostiziert. Diese beinhalten den regulären Bundeszuschuss in Höhe von 14,5 Mrd. Euro und einen ergänzenden Bundeszuschuss zur Refinanzierung der Sofort-Transformationskosten der Krankenhäuser in Höhe von 2,5 Mrd. Euro abzüglich des Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse. Des Weiteren wird ein Darlehen des Bundes an den Gesundheitsfonds in Höhe von 2,3 Mrd. Euro berücksichtigt, das in jährlichen Raten ab dem Jahr 2029 spätestens bis 31. Dezember 2033 zurückzuzahlen ist. Zudem wird bei der Schätzung der Einnahmen des Gesundheitsfonds eine Zuführung aus der Liquiditätsreserve in Höhe von 826 Mio. Euro gemäß Haushaltsbegleitgesetz 2025 berücksichtigt.

Bezüglich der Ausgaben der Krankenkassen im Jahr 2026 konnte im Schätzerkreis allerdings kein Einvernehmen hergestellt werden: laut BMG und BAS belaufen sich diese voraussichtlich auf 369 Mrd. Euro. Der GKV-Spitzenverband geht hingegen von höheren Ausgaben von 369,5 Mrd. Euro aus.

Aus den Schätzergebnissen für das Jahr 2026 ergab sich letztendlich eine Erhöhung des rechnerischen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,4 Prozentpunkte auf 2,9 Prozent.

Der Schätzerkreis hat in seiner Berechnung die vom Bundeskabinett beschlossenen Sofortmaßnahmen zur Begrenzung des Beitragsanstiegs berücksichtigt: Durch die Aussetzung der sog. Meistbegünstigungsklausel sollen die Vergütungsanstiege in den Krankenhäusern auf die reale Kostenentwicklung begrenzt werden. Dadurch sollen Einsparungen in Höhe von rund 1,8 Mrd. Euro erzielt werden. Jeweils weitere 100 Mio. Euro sollen durch Kürzungen beim Innovationsfonds des G-BA und bei den Verwaltungskosten der Krankenkassen eingespart werden.

Auch die am 08.10.2025 im Kabinett beschlossene Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze in 2026 wurde bereits berücksichtigt. In der Gesetzlichen Krankenversicherung soll sich die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2026 einheitlich auf jährlich 69.750 Euro beziehungsweise 5.812,50 Euro im Monat erhöhen. 2025 waren es noch 66.150 Euro im Jahr beziehungsweise 5.512,50 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung soll sich auf jährlich 77.400 Euro beziehungsweise monatlich 6.450 Euro belaufen. 2025 waren es noch 73.800 Euro beziehungsweise 6150 Euro im Monat. Auch

Die offizielle Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes für das Jahr 2026 werden wir als gesonderte Fachinformation veröffentlichen, sobald diese Anfang November vorliegt.

Foto:
©