PEN verurteilt Todesstrafe gegen Dichter Ashraf Fayadh in Saudi-Arabien – Fayadh Ehrenmitglied des deutschen PEN, Teil 3

 

Susanne Sonntag

 

Darmstadt (Weltexpresso) - Hier erfolgt der Abdruck des in Englisch an den saudi-arabischen Justizminister geschriebenen Brief des PEN auf Deutsch, mit dem unter Verweis auf die Menschenrechte das Justizministerium aufgefordert wird, den Mord zu unterlassen.

 

Seine Exzellenz, Scheich Dr. Mohammed bin Abdulkareem Al-Issa

Justizministerium

University Street

Riyadh 11137, Saudi-Arabien

Fax: +966 1 401 1741 +966 11 402 0311

 

24. November 2015

Betrifft: Der palästinensische Dichter Ashraf Fayadh

 

 

Exzellenz,

wir, die unterzeichnenden Organisationen, die sich gemeinsam für den Wert der kreativen Freiheit einsetzen, schreiben Ihnen, um unsere ernste Besorgnis darüber auszudrücken, dass Ashfraf Fayadh zum Tode wegen Apostasie verurteilt worden ist.

 

Ashraf Fayadh, ein Dichter, Künstler, Kurator und Mitglied der britisch-saudischen Künstlerorganisation „Edge of Arabia“, wurde zum ersten Mal im August 2013 festgenommen – im Zusammenhang mit seinem Gedichtband Instructions Within, gegen den eine Beschwerde des „Saudi Komitees für die Förderung der Tugend“ vorlag. Er wurde gegen Kaution freigelassen, im Januar 2014 jedoch erneut festgenommen.

 

Laut Prozessakten hat das Gericht von Abha im Mai 2014 bewiesen, dass Fayadh Apostasie (ridda) begangen, diese aber bereut habe. Der Vorwurf der Apostasie wurde fallengelassen, dennoch wurde er zu vier Jahren Gefängnis und 800 Peitschenhieben verurteilt, zur Strafe für mehrere Fälle von angeblicher Gotteslästerung.

 

Bei der Wiederaufnahme des Verfahrens zu Ashraf Fayadh im November 2015 revidierte der Richter die frühere Entscheidung und erklärte nun, dass Fayadhs Reue nicht umfassend genug gewesen sei, um die Todesstrafe zu vermeiden. Unserer Ansicht nach hätte man die Anklagen gegen ihn gänzlich fallen lassen müssen. Wir sind entsetzt, dass Fayadh stattdessen zum Tode wegen Apostasie verurteilt wurde, für nichts anderes, als die Ausübung seiner Rechte auf freie Meinungsäußerung und Freiheit des Glaubens.

 

Als Mitglied des UN-Menschenrechtsrats (HRC), des führenden staatenübergreifenden Organs, das sich für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte einsetzt, und als neu gewählter Vorsitzender der Beratungsgruppe des Menschenrechtsrates, behauptet Saudi-Arabien, die höchsten Standards der Menschenrechte zu wahren und zu respektieren. Die beschriebene Entscheidung des Gerichts ist jedoch eine klare Verletzung der international anerkannten Rechte auf Gedankenfreiheit und auf freie Meinungsäußerung. Im Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) heißt es: „Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln.“

 

Darüber hinaus heißt es in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: „Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“ Saudi-Arabien verhält sich in absolutem Widerspruch zu den Rechten,

die es als Mitglied der UN-Menschenrechtsrats zu schützen versprach.

 

Weit verbreitet sind auch die Sorgen und Bedenken darüber, dass das Strafverfahren offensichtlich nicht ordnungsgemäß verlief: Fayadh wurde ein Rechtsbeistand verweigert, angeblich deswegen, weil sein Ausweis nach der Festnahme im Januar 2014 konfisziert worden sei. Nach unserem Verständnis steht es Fayadh nun zu, innerhalb von 30 Tage Einspruch gegen die jüngste Entscheidung zu erheben – und wir bitten die Behörden dringend darum, ihm Zugang zu einem Rechtsanwalt seiner Wahl zu ermöglichen.

 

 

Wir appellieren an die saudischen Behörden, Ashraf Fayadh unverzüglich und bedingungslos freizulassen, ebenso alle weiteren Menschen, die in Saudi-Arabien gegen ihr Recht auf freie Meinungsäußerung festgehalten werden.

 

Unterzeichnet von:

AICA (International Association of Art Critics)

Algerian PEN

All-India PEN

Amnesty International UK

American PEN

Arterial Network

ARTICLE 19

Artists for Palestine UK

Austrian PEN

Bangladesh PEN

Banipal Trust for Arab Literature

Bolivian PEN

Bread and Roses TV

British Humanist Association

Bulgarian PEN

Cambodian PEN

Canadian PEN

Centre for Secular Space

CIMAM (International Committee for Museums and Collections of Modern Art)

Colombian PEN

Council of Ex-Muslims of Britain

Croatian PEN

Crossway Foundation

Danish PEN

Edge of Arabia

English PEN

Esperanto PEN

Estonian PEN

Eritrean PEN-in-Exile

Ethiopian PEN-in-Exile

FIDH (International Federation for Human Rights)

Finnish PEN

Five Leaves Publications

Freemuse

German PEN

Ghanaian PEN

Haitian PEN

Human Rights Watch

Icelandic PEN

Index on Censorship

International Humanist and Ethical Union

Iranian PEN In-exile

Jimmy Wales Foundation

Kenyan PEN

Lebanese PEN

Ledbury Poetry Festival

Lithuanian PEN

Modern Poetry in Translation

Mexican PEN

Myanmar PEN

National Coalition Against Censorship (NCAC)

Norwegian PEN

One Darnley Road

One Law for All

Palestinian PEN

PEN International

Peruvian PEN

Peter Tatchell Foundation

Portuguese PEN

Québec PEN

Russian PEN

San Miguel PEN

Scottish PEN

Slovak PEN

Slovene PEN

Society of Authors

South African PEN

Split This Rock

Suisse Romand PEN

The School of Literature, Drama and Creative Writing at UEA

The Voice Project

Trieste PEN

Turkish PEN

Wales PEN Cymru