Kasseler HERKULES auf gutem Weg in die WELTERBELISTE

 

Hubertus von Bramnitz

 

Wiesbaden (Weltexpresso) – Internationaler Rat für Denkmalpflege empfiehlt „Wasserkünste und Herkules im Bergpark , Wilhelmshöhe“ in Kassel für die Welterbe-Liste der UNESCO ! Das ist die Blitzmeldung und natürlich ist mit dem HERKULES auch immer das Drumherum gemeint.

 

Einen Monat vor der 37. Sitzung des Welterbekomitees der UNESCO in der kambodschanischen Hauptstadt Phnom Penh hat also der Internationale Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) die Aufnahme des Kasseler Bergparks Wilhelmshöhe mit dem Herkules und den Wasserkünsten als universell einzigartige Kulturlandschaft in die Welterbe-Liste empfohlen. „Damit ist ein weiterer, sehr wichtiger Meilenstein erreicht“,kündete Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann dazu heute in Wiesbaden: „Mit der wissenschaftlichen Anerkennung des Welterbeantrags ,Wasserkünste und Herkules im Bergpark Wilhelmshöhe‘ steigen die Chancen für die Aufnahme in die Welterbe-Liste weiter. Ich freue mich sehr über das Votum des Internationalen Denkmalrats und bin zuversichtlich für die endgültige Entscheidung, die voraussichtlich Ende Juni fällt.“

 

ICOMOS hat im Auftrag des Welterbezentrums – das Welterbezentrum ist das ständige Sekretariat des Welterbekomitees und organisatorisch in den Kultursektor des UNESCO-Sekretariats in Paris integriert – weltweit 41 Neu- und Erweiterungsanträge geprüft. Das Gutachten steht auf der Internetseite des Welterbezentrums unter der unten angegebenen Adresse.

 

Nach jahrelanger, intensiver Vorarbeit war der Antrag „Wasserkünste und Herkules im Bergpark Wilhelmshöhe“ im Januar 2012 der UNESCO in Paris vorgelegt worden. Seitdem hat ICOMOS in einem mehrstufigen Gutachterverfahren die Angaben geprüft und die Einschätzung des außergewöhnlichen universellen Werts der Kasseler Anlage bestätigt. Die Entscheidung über die Aufnahme auf die Welterbe-Liste fällt das Welterbekomitee zwischen dem 16. und 27. Juni 2013 in Phnom Penh.

 

Adresse http://whc.unesco.org/archive/2013/whc13-37com-inf8B1-en.pdf.