hessenschaudemosTatsächlich die Hauptstadt der Demos

Manfred Schröder

Frankfurt am Main (Weltexpresso) -  Wer schon immer das Gefühl hatte, dass in Frankfurt besonders häufig demonstriert wird, täuscht sich nicht. Gemessen an der Einwohnerzahl, finden hier bundesweit die meisten Versammlungen statt.

Das mag zum einen daran liegen, dass Frankfurt die größte Stadt Hessens ist, aber zum anderen auch an den hier für Anmelder besonders reizvollen Plätzen wie dem Römerberg oder dem Paulsplatz. Die Gründe sind vielfältig, für die Mitarbeitenden der Versammlungsbehörde des Ordnungsamtes ist das aber nur zweitrangig. Sie sorgen dafür, dass das hohe Gut der Versammlungsfreiheit auch ausgeübt werden kann. Entgegen der landläufigen Meinung muss nämlich eine Versammlung, Mahnwache oder Kundgebung nicht genehmigt werden. Sie ist lediglich anzuzeigen und die Versammlungsbehörde sorgt dafür, dass sich beispielsweise gleichzeitig stattfindende Demonstrationen nicht gegenseitig stören oder die Stadt nicht komplett blockiert wird.

Schon Auflagen, wie beispielsweise ein anderer Versammlungsort oder eine andere Zeit, können nur in Ausnahmefällen verfügt werden. Nur als letztes Mittel bei zu erwartenden groben Rechtsverstößen oder schwerwiegenden Beeinträchtigungen der Allgemeinheit kann ein Versammlungsverbot ausgesprochen werden. Um dies alles fundiert tun zu können, werden im Vorfeld sogenannte Kooperationsgespräche mit dem Anmelder und der Polizei geführt. Denn diese „betreut“ die Durchführung der Versammlung vor Ort und bietet mit ihren Einschätzungen wichtige Entscheidungshilfen.

Das Jahr 2020 war auch im Bereich der Versammlungen durch die Corona-Pandemie geprägt. Wurden 2018 noch 1813 Versammlungen angemeldet und 1741 auch tatsächlich durchgeführt (2019: 1829 Anmeldungen, 1754 durchgeführt) waren es 2020 „nur“ 1462 Anmeldungen (1201 durchgeführt).

Allerdings war die Versammlungsbehörde trotzdem außerordentlich beansprucht, mussten doch die Corona-Beschränkungen bedacht und oftmals verfügt werden. Waren 2018 lediglich 14 und 2019 sogar nur sieben sogenannte Auflagenverfügungen notwendig, waren es in diesem Jahr schon 37. Hinzu kamen ein Teilverbot und drei Verbotsverfügungen von Demonstrationen. Diese stellen ganz besondere Herausforderungen an die Begründung, da es sich um eine erhebliche Grundrechtseinschränkung handelt und insbesondere das Gebot der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist. Verbotsverfügungen werden in der Regel juristisch angefochten und landen vor Gericht. Eine Bestätigung für eine solche verfassungsgemäße Abwägung ist die letztlich sogar durch das Bundesverfassungsgericht bestätigte Verbotsverfügung gegen eine „Querdenken“-Demo.

Die Leiterin des Ordnungsamtes, Karin Müller, ist sich der Bedeutung der Entscheidungen sehr bewusst: „Die Arbeit der Versammlungsbehörde steht häufig im öffentlichen Fokus. Daher ist es wichtig, trotz der Vielzahl der Anmeldungen klare und nachvollziehbare Entscheidungen zu treffen. Die Versammlungsfreiheit ist ein durch das Grundgesetz garantiertes Recht und es gilt immer wieder, die Balance zwischen Gewährleistung der Versammlungsfreiheit und der möglichen Beeinträchtigung anderer Rechtsgüter zu wahren. Die auch in diesem Jahr unter den besonderen Bedingungen hohe Zahl der Versammlungen hat gezeigt, wie verantwortungsvoll die Versammlungsbehörde dieser Aufgabe nachkommt.“

Foto:
© hessenschau