Erst einmal zehn Bewerbungen in Hessen für Liste des Immateriellen Kulturerbes

 

Eric Fischling

 

Wiesbaden (Weltexpresso) – Seitdem Hessen mit dem Herkules und seinen Wäldern ganz vorne bei dem Weltkulturerbe dabei ist, finden auch andere Prämierungen Hessens Aufmerksamkeit. So gibt es in Hessen zehn Bewerbungen um die Aufnahme in das neue bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes.

 

Das sind so Themen wie Elfenbeinschnitzerei, traditionelles Fensterhandwerk, Handspinnerei, die Herbsteiner Fastnacht, der Hessische Kratzputz, Morsetelegrafie, Mikrobiologische Therapie, Westerwälder Steinzeug, deutsche Volkstanzbewegung und Segelflug auf der Wasserkuppe. „In Hessen haben sich viele unterschiedliche und spannende Ausdrucksformen der Kultur entwickelt. Die Bewerbungen zeigen, wie breit gefächert diese Formen sind“, sagte Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann.

 

Die Bewerbungen werden nun im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst ausgewertet und auf formale Kriterien überprüft. Dazu zählt neben vollständigen Angaben, daß zwei Empfehlungsschreiben von unabhängigen, sachverständigen Personen beigefügt sind.

 

Bis Mitte April 2014 wird eine noch zu berufende Jury eine Vorauswahl treffen, welche zwei Vorschläge aus Hessen über die Kultusministerkonferenz an das Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission weitergeleitet werden. Dieses Gremium trifft sich zur Evaluierung der Vorschläge aus den 16 Bundesländern sowie länderübergreifender Bewerbungen im September 2014. Voraussichtlich im Dezember 2014 werden dann die ersten Einträge in das bundesweite Verzeichnis präsentiert.

 

Die Erstellung dieses bundesweiten Verzeichnisses ist eine Bestandsaufnahme kultureller Traditionen in Deutschland. Die Aufnahme darin ist eine öffentlich sichtbare Anerkennung der kulturellen Ausdrucksform sowie der Menschen und Gruppen, die sie betreiben. Deutsche Nominierungen für internationale Listen des immateriellen Kulturerbes können erst nach Ende des deutschen Auswahlverfahrens, frühestens im März 2015, bei der UNESCO eingereicht werden.

 

Deutschland ist seit dem 10. Juli dieses Jahres 153. Vertragsstaat des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes. Das Übereinkommen fördert und erhält in allen Weltregionen überliefertes Wissen, Können und Alltagskulturen. Zum immateriellen Kulturerbe zählen unter anderem Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturheilkunde und Handwerkstechniken. Seit 2003 stellt die UNESCO diese kulturellen Ausdrucksformen mit einem Übereinkommen in den Mittelpunkt internationaler Kooperation.

 

 

Weitere Informationen:

http://www.unesco.de/immaterielles-kulturerbe

http://www.unesco.de/7826.html