Das Skandälchen des Verfassungsschutzes, das Generalbundesanwalt Range erst zum echten Skandal macht, Teil 3

Claudia Schulmerich

 

Frankfurt am Main (Weltexpresso) - Nicht jeder läuft mit dem Grundgesetz unterm Arm herum und auch das Strafgesetzbuch (StGB) würde unsereiner nur aufschlagen, wenn er betroffen ist. Persönlich betroffen. Anders sieht es aus, wenn es einer ganzen Zunft an den Kragen geht, nämlich insofern, daß von Landesverrat gesprochen wird, wenn es schlicht um die Veröffentlichung von als geheim erklärten Dokumenten geht.

 

 

Darum wollen wir die juristischen Grundlagen darlegen. Die Ermittlungen des Generalbundesanwalts erfolgen aufgrund des Strafgesetzbuches (StGB)

§ 94 Strafgesetzbuch (StGB)

 

Wer ein Staatsgeheimnis 1. einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelmänner mitteilt oder 2. an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen, und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

 

 

Da die Redakteure von netzpolitik.org nicht selbst Zugang zu den Dokumenten haben können, sondern diese nur vermittelt bekommen können, geht es bei der Veröffentlichung um ihre Mittäterschaft

 

§ 25 Täterschaft Strafgesetzbuch (StGB)

  1. Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.

  2. Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter)

 

EINSCHÄTZUNG

 

Eigentlich müßte sich der Verfassungsschutzpräsident selber anzeigen. Er ist es nämlich, der aus einer Behauptung einer Zeitung durch Verfolgung dieser Aussage erst den Tatbestand absolut glaubwürdig gemacht hat, daß nämlich der Verfassungsschutz durch zusätzliche Mittel von 2,75 Millionen Euro im geheimen Haushalt die Internetaktivitäten von so was wie Whistleblowern entlarven wolle.

 

Die Herren Maaßen und Range haben diesen lächerlichen Vorgang in einen brisanten Zusammenhang mit zwei gravierenden Geheimnis- und Landesverratsfällen der alten Bundesrepublik gebracht: der Spiegelaffäre von 1962, wo Rudolf Augstein längere Zeit im Gefängnis saß und das juristische Kartenhaus anschließend in sich zusammenkrachte und den Minister Strauss mitriß und der Durchsuchung der Redaktionsräume der Zeitschrift 'Konkret' im Jahr 1983, weil diese linke Postille etwas vom bayerischen Verfassungsschutz brachte, was deren Chef ausgeplaudert hatte. Beide Male wurde klar, daß es nicht um Landesverrat der Journalisten ging, sondern um Gesetzesverstöße der zuständigen Behörden.

 

Eine witzige Volte schlägt Arno Widmann in der heutigen FR: „Der gelernte Völkerrechtler Hans-Georg Maaßen hat im Eifer des Gefechtes wohl einfach ins falsche Gesetzbuch geschaut...Jedenfalls belehrt uns ein Blick auf den Paragrafen 99 des Strafgesetzbuches der DDR (Landesverräterische Nachrichtenübermittlung“), daß die Verteidiger des demokratischen Rechtsstaates der Bundesrepublik dort eine maßgeschneiderte Rechtsgrundlage für ihr Verfahren finden können: '1.) Wer der Geheimhaltung nicht unterliegende Nachrichten zum Nachteil der Interessen der Deutschen Demokratischen Republik an die im Paragraph 97 genannten Stellen oder Personen (=ausländische Stellen und Personen) übergibt, für diese sammelt oder ihnen zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe von zwei bis zu zwölf Jahren bestraft... '. Die Genossen wußten einfach besser, wie ein Staat zu schützen ist.“

 

Echt gelungen, Arno Widmann! Mehr von diesem Sommertheater bei Bedarf.

 

 

P.S.:

Warum wir so oft von amtierenden Präsidenten und Generalstaatsanwälten schreiben, hat damit zu tun, daß, wer sich so entblödet, wie es die beiden Herren Maaßen und Range getan haben, beruflich umsatteln sollte.

 

 

 

GEGENWEHR in einer DEMO

 

Am Freitag haben sich sofort Unterstützer gefunden, die heute am 1. August in Berlin um 14 Uhr am S-Bahnhof Friedrichstraße eine Demonstration startet:

 

FÜR GRUNDRECHTE UND PRESSEFREIHEIT

Gegen die Einschüchterung von netzpolitik.org und seiner Quellen

 

Foto:

Noch lacht er, der so erfolgreiche bayerische Spezi und Minister Franz Josef Strauss, den Sekt in der Hand; neben ihm zusammengedrückt der körperlich kleinere Rudolf Augstein. Doch am Schluß bleibt dieser ein wichtiger Zeitungsmann der Bundesrepublik und mit Strauss ist es vorbei. Er mußte der Spiegelaffäre wegen als Verteidigungsministerim November 1962 seinen Hut nehmen.