Wortlaut eines Vortrags von Fritz Bauer im Februar 1964 vor Studenten in Frankfurt
Fritz Bauer
Frankfurt am Main (Weltexpresso) - „Der hessische Generalstaatsanwalt Dr. Fritz Bauer hielt am 5. Februar vor 800 Studenten in Frankfurt einen Vortrag zu dem Thema „Kriegsverbrecherprozesse und politisches Bewusstsein – Dienen KZ-Prozesse der politischen Aufklärung?“... Angesichts der Bedeutung dieses Vortrages baten wir Dr. Bauer um die Überlassung des Wortlautes, aus dem wir mit freundlicher Genehmigung des Generalstaatsanwalts auf dieser Seite Auszüge veröffentlichen. Die Zwischentitel wurden von uns eingefügt.“
Das war die Vorbemerkung der Wochenzeitung DIE TAT am 7. Februar 1964, wozu am Schluß noch ein weiterer Hinweis zum Abdruck erfolgt. Da nun in den letzten Jahren zwar immer mehr über Bauer zu hören und zu lesen, auch in Filmen zu sehen ist, aber leider seine wichtigste Schrift, die in Rheinland-Pfalz u.a. von Kohl verboten worden war, schon so lange vergriffen ist, wollen wir hier den Abdruck des Vortrags von Fritz Bauer veröffentlichen, damit am Tag des Auschwitzurteils vor 50 Jahren auch seine Worte vernommen werden können. Das Schriftwerk von Fritz Bauer ruht in den Archiven des Fritz Bauer Instituts. Es wäre ein schönes Geschenk gewesen, hätte dieses zum 50sten Jahrestag der Auschwitzurteile seinen Namensgeber Bauer zu Wort kommen lassen. Eine Gesamtausgabe der verstreuten Werke ist darüberhinaus überfällig. Die Redaktion
Nach den Wurzeln des Bösen fragen
Aus dem Wortlaut eines Vortrages von Generalstaatsanwalt Dr. Fritz Bauer
Die Frage „Dienen KZ-Prozesse der politischen Aufklärung?“ unterstellt den wegen NS-Verbrechen eingeleiteten Strafverfahren einen instrumentalen Charakter; sie werden als Mittel zu einem Zweck, etwas dem Zweck der politischen Bewusstseinsbildung verstanden. Dies geschieht keineswegs nur hier; mündlich und schriftlich wird den Staatsanwälten der Bundesrepublik oft die Frage vorgelegt: Was bezweckt ihr denn eigentlich mit diesen Verfahren? Mit dem Auschwitz-Verfahren? Was mit den Verfahren wegen so genannter Euthanasie?
Die Antwort könnte einfach lauten: die Staatsanwaltschaft ist nach unserer Strafprozessordnung verpflichtet, ein Verfahren einzuleiten, wenn eine strafbare Handlung begangen wurde..
Ich habe nicht die Absicht, mit einem solchen Rückzug auf das geltende Recht und seinem Verzicht auf Nützlichkeitserwägungen irgendwelcher Art das Rednerpult zu verlassen; ich stelle mich auf den Boden der Fragestellung, die übrigens ie Staatsanwälte des Landes Hessen von Anfang an begleitet hat und täglich bis in den Traum hinein begleitet.
Nach der Auffassung der hessischen Staatsanwälte können und sollen die Prozesse auch der politischen Aufklärung dienen. Daran ist kein Zweifel. Wenn Sie, meine Damen und Herren, mich nun fragen, ob sie diese Zweckbestimmung auch erfüllen werden, stocke ich schon.
Was hat der Auschwitzprozess, an den Sie vornehmlich gedacht haben werden, bisher gebracht? Die Angeklagten – mit Ausnahmen, die auch reserviert und beschränkt genug waren – bestreiten ihre Taten. Sie haben nichts gesehen und nur vom Hörensagen Dunkles gewusst, sie haben nichts getan, obwohl sie durch das Tor gingen, das die Aufschrift trug: „Arbeit macht frei“, und in Kürze erkannt haben, dass niemand frei wurde, es sei denn durch den Tod.
Die Angeklagten haben in den Spiegel des deutschen Volkes geschaut und gelernt, dass „man“ nichts wusste, dass niemand etwas ahnte und, wenn das Unglaubliche überhaupt glaubwürdig sei, man erst lange nach dem nazistischen Zusammenbruch erfahren habe. Nicht zuletzt die Auslandspresse wird im Römersaal mit der Tatsache konfrontiert, dass selbst die Männer mit millionenfachem Blut an ihren Händen nichts zu wissen vorgeben; niemand kann sich wundern, wenn sie die Kollektivunwissenheit des deutschen Volkes in Zweifel zu ziehen beginnt und eine unbußfertige Verschwörung des allgemeinen Nichtwissens wittert.
Der tiefere Sinn der Prozesse
Hunderte von Zeugen werden kommen, sie werden die Hand zum Schwur heben, und wir werden die tätowierte Hand sehen, die die Nummer trägt, jene Marke, die sonst nur Tiere im Schlachthaus erhalten und die die nazistische Verachtung alles menschenwerten sinnfällig macht. Sie werden die Hölle von Auschwitz beschwören, jenes unsägliche Leid der Überlebenden, die ihre Familien verloren haben und die selber die Todesqual bis zum Wahnsinn erlitten. Ob sie zu einer weiteren Aufklärung, nach der Sie, meine Damen und Herren, mich hier fragen, beitragen werden, weiß ich nicht Wer seither hören wollte, konnte hören, konnte hören, wer sehen wollte, konnte sehen. Eine Flut wissenschaftlicher Werke, Zeitschriften- und Zeitungsaufsätze ist dem breiteren Publikum zugänglich gewesen; teure Bücher, geschenkt-billige Bücher, Bildbände, Filme, Ausstellungen, Werke, die Zeitgeschichte referieren, die mit dem Blut und den Tränen der Schreibenden getränkt sind, Werke, die zum Nachdenken Anlass geben, die uns die Schamröte ins Gesicht treiben, die uns tief traurig stimmen und verzagt machen und zweifeln und verzweifeln lassen. Die Zeugen können nur das bestätigen, und unsere Sachverständigen des Instituts für Zeitgeschichte werden es zusammenfassen und katalogisieren. Um dieses Stoffes willen brauchte es keine neuen Prozesse.
Trügerischer Schein
Es gibt aber noch etwas anderes als die bloßen Fakten. Die Prozesse sind aus einem anderen, tieferen Grunde notwendig. Sie müssen die Frage nach dem Warum aufwerfen, denn ohne Antwort auf das Warum, ohne Frage nach den Wurzeln des Bösen, nach den Wurzeln des Kranken gibt es kein Heil und keine Heilung. Immer wieder wird uns gesagt, und neulich hat Professor Bockelmann in einem Artikel der FAZ mir vorhalten zu müssen geglaubt, dass die Angeklagten in den Antinazi-Prozessen sozial angepasste Menschen, gute Familienväter, brave Ehemänner seien, die im Berufsleben stünden, ohne zu morden und zu misshandeln. Hier sei – so schließt man – nichts mehr zu erziehen, nicht weil an den Angeklagten Hopfen und Malz verloren sei, sondern weil sie über genügend soziale Tugenden verfügten, so dass uns zu bessern nichts übrig bleibe. Nichts ist falscher. Auch die Mörder, Räuber, die gewöhnlich auf unseren Anklagebänken sitzen, sind in der Regel gute Familienväter und Ehemänner, oft haben sie geradezu aus Familiensinn gehandelt. Die Höchsten der Nazis haben Tiere geliebt und gehegt; an Tierschutzgesetzen war gewiss kein Mangel. Viele, auch gerade die Leiter der KZ- und Vernichtungslager, waren um ihre Familie besorgt, sie sind auch, wie schrecklich es klingt, ihrem beruf mit Pflichteifer nachgegangen, sie waren nicht faul, sie waren nicht lässig. Verbrecher sehen in aller Regel nicht anderes aus als Menschen sonst. Kain und Abel waren Brüder, und um Kain zu erkennen, bedurfte es – wohlgemerkt nach dem Brudermord – des Kainszeichens. Der Schein der Bürgerlichkeit, der von den Angeklagten ausgeht, kann trügen.
Auch der Schein der Bürgerlichkeit, der von Teilen der deutschen Öffentlichkeit ausstrahlt, die wie die Angeklagten im Gerichtssaal möglicherweise nichts gelernt und möglicherweise wie sie alles verdrängt und vergessen haben, kann trügen und gefährlich sein. Die Prozesse sind eine Schule für die Angeklagten und ihre und unsere Mitwelt, sicher in Deutschland, wahrscheinlich auch außerhalb seiner Grenzen. Sie sind eine Unterrichtsstunde, nicht um Fakten zu lernen, sondern aus ihnen zu lernen und die Zeichen zu verstehen.
Selbst auf die Gefahr, einen Sturm der Entrüstung zu wecken, sei es ausgesprochen – die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft ist noch lange nicht “bewältigt“. Hier wird keiner von uns ausgenommen, und alles Pharisäertum ist unangebracht. Die Prozesse stellen eine bittere Medizin dar; wir alle müssen sie schlucken.
Ich weiß, dass alle Angeklagten – die Angeklagten auf allen Anklagebänken de Welt – nur Stellvertreter für viele andere sind. Hier liegt eine große Ungerechtigkeit. Die so genannte Dunkelziffer – die Zahl der nicht angezeigten, nicht angeklagten und nicht abgeurteilten Täter – ist ungeheuer groß. Wir verurteilen im Jahr in Deutschland etwa 5000 bis 6000 Abtreibungsfälle, wir glauben aber zu wissen, dass ihre wirkliche Zahl sich zwischen 500 000 und zei Millionen bewegt. Auch die wegen NS-Verbrechen Angeklagten erschöpfen nicht die Zahl der wirklichen Täter, die Zahl derer, die mehr oder minder mitschuldig waren. Was für die Zahl der Abtreibungen, der Betrügereien, Diebstähle usw. gilt, gilt genauso hier.
Lehren ziehen
Es ist nicht angebracht, alle, die an den Ereignissen 1933 – 1945 beteiligt waren, über einen Kamm zu scheren. Wir können und müssen einige Typen trennen. Jeder Typus mag seine Lehren ziehen. Dabei muss von vornherein um der historischen Wahrheit willen gesagt sein, dass Hitler nicht wie der Blitz aus heiterem Himmel kam, dass er nicht etwa ein Millionenvolk überrannte und versklavte, wie er später fremde Nationen überfiel. Lassen Sie mich der Einfachheit halber drei Typen unterscheiden: 1. die Gläubigen, 2. die Gehorsamen, 3. die Nutznießer.
Der erste Typus besteht aus den Fanatikern, den Gläubigen. Es sind diejenigen, die sich der angeblich allein selig machenden Lehre des Nazismus verschrieben haben, sei es, dass sie diese Lehre erfunden, von anderen übernommen oder durch Außenlenkung, Propaganda und dergleichen sich zu eigen gemacht haben. Das war nicht nur der innere Kreis der Hitlers, Görings und Goebbels’, es waren Millionen die von dieser Lehre überzeugt waren. Sie ließen sich gerne genug überzeugen weil die so genannte Weltanschauung des Nazismus ihnen schmeichelte und ihnen eine ehrenvolle Rolle im Welttheater zuspielte, weil sie eigenes Versagen auf die Machenschaften diabolischer Mächte, vor allem der Juden abwälzte und alle Schicksalsschläge auf das Wirken finsterer Mächte, der angeblichen Weisen von Zion, zurückführte.
Es gibt nur eine Medizin, es ist der Gedanke der Toleranz und der Anerkenn und der Vielfalt der Menschen, ihrer Meinungen und ihrer Wünsche, nach eigener Façon selig zu werden.
Es gibt einen zweiten Typus von Tätern, es sind die Blindgehorsamen, die immer und ewig Gehorchenden. Sie berufen sich auf den Satz „Gesetz ist Gesetz, Befehl ist Befehl.“ In der Sprache der Landser und der KZ-Wachmannschaften lautet der Satz „Dienst ist Dienst, und Schnaps ist Schnaps“.
Der blinde Gehorsam ist – nehmt alles nur in allem – vorzugsweise ein deutsches Erziehungsprodukt. Manche hielten und halten den blinden Gehorsam vielleicht heute noch für eine deutsche Tugend.
Soziale Gruppen sind groß und stark geworden durch Gehorsam, die Welt selbst wurde aber groß durch den Ungehorsam der Einzelgänger und der Völker, die aufbegehren und für ihr Recht, für ihre Menschenrechte stritten.
Die deutsche Geschichte ist durch die Tabuisierung des Ungehorsams gekennzeichnet. Die Idee der Souveränität des Menschen und der Völker wurde durch den autoritären Staatsgedanken ersetzt. Der Staat wurde vergötzt und die Obrigkeit zum obersten Guten erklärt. Kant ist mit dem schlechtesten Beispiel vorausgegangen. „Wenn ein Volk“, so lesen wir, „unter einer gewissen Gesetzgebung seine Glückseligkeit mit größter Wahrscheinlichkeit einbüßen sollte, was ist für dasselbe zu tun? Soll es sich nicht widersetzen? Die Antwort kann nur sein: es ist für dasselbe nichts zu tun als zu gehorchen.“ Und als der alte Kant sich noch mit der Frage befasste, ob die Richter das Recht hätten, einem unmenschlichen Gesetz den Gehorsam zu verweigern, wusste er nur den knechtischen Rat: „Es wäre lächerlich, sich dem Gehorsam gegen das Gesetz darum entziehen zu wollen, weil dieses angeblich nicht mit der Vernunft übereinstimmt. Darin besteht eben das Ansehen der Regierung, dass sie dem Untertanen nicht die Freiheit lässt, nach eigenem Begriff, sondern nach Vorschrift über Recht und Unrecht zu urteilen.“
Gewiss, es gab wenige, verschwindend wenige Ausnahmen. Anselm von Feuerbach, der große Strafjurist, schrieb als junger Mensch ein Buch gegen die Auffassungen Kants, und als Präsident des Appellationsgerichtes zu Ansbach erklärte er trotzig: „Der Ungehorsam ist dem Richter eine heilige Pflicht, wo der Gehorsam Treubruch sein würde gegen die Gerechtigkeit, in deren Dienst er allein gestellt ist.“ Geherrscht hat aber bis 1945 der Geist Kants und Hegels, und der bemüht sich heute schon wieder aufzuerstehen.
Hegel hat erfolgreich gelehrt, der Staat brauche weder innen- noch außenpolitisch moralisch zu handeln. Die Vorstellung, der Staat könne Unrecht tun und eine Politik des Staates könne Unrecht sein verkenne die Natur des Staates und beruhe - wörtlich – „Auf der Seichtigkeit der Vorstellungen von Moralität.“ Die deutsche Außen- und Innenpolitik hat sich das nicht zweimal sagen lassen, sie führte zu Auschwitz, Treblinka; Buchenwald und Dachau, von dem vom Zaune gebrochenen Angriffskrieg Hitlers ganz zu schweigen.
Wir brauchen eine Ethik, die nicht bloß formal die jeweilige Pflichterfüllung auf den Thron setzt. Eine Einheitsethik, die nur Freund und Feind im Stile Carl Schmitts kennt, muss ausgeschlossen sein. Was uns gemeinsam verbindet, kann nur Toleranz sein, die Anerkennung von allen, die Menschenantlitz tragen.
Nichtige Befehle
An diesem Ethos des Pluralismus sind Gesetz und Befehl zu messen, zu wägen, und wenn es sein muss, zu leicht zu befinden. Gesetz und Befehl können dann null und nichtig sein, Gehorsam ist dann Unmoral, und Ungehorsam ist die einzige Moral, die es gibt. Ich bin mir bewusst, wie revolutionär eine solche These manchen unter uns noch heute erscheint.
Ich komme zum dritten Typus. Es gibt nicht nur Nazis, die die Verbrechen begingen, sie begünstigten oder duldeten, weil sie überzeugte Anhänger des Nazismus waren und in dem biologischen Darwinismus der Weisheit letzten und einzigen Schluss sahen oder weil sie glaubten, blinder Gehorsam sei der Inhalt moralischen Handelns; die überwiegende Mehrzahl, die vielen Millionen, folgten Hitler, billigten ihn oder schwiegen, weil sie Opportunisten und Nutznießer waren.
Brutale Menschenverachtung, Lebensneid und Sadismus können scheinheilig verklärt werden. Die Leute glaubten nicht an die angebliche Moral des Darwinismus oder die angebliche Ethik des blinden Gehorsams, sie heulten mit den Wölfen und schwammen mit dem Strom, weil es bequem war und ihnen psychische, wirtschaftliche und soziale Vorteile für sie und ihre Familie, ihre amtliche Stellung und ihren Betrieb versprach. Karriere und Kapital, Posten und Profit, Instinktentladungen und Perversionen lockten. Die Kriminellen auf der Anklagebank und andere waren mitunter mit der Zurückstellung von dem gefährlichen Dienst an der Front, ja, mit Urlaub, Zigaretten und Schnaps zufrieden, die ihnen in Aussicht gestellt wurden. Sie sagten ja und – wenn auch nicht amen – so doch Heil Hitler, um Stirnrunzeln der Vorgesetzten und andere bescheidene Unannehmlichkeiten, etwa kritische Vermerke in ihren Personalakten z.B. „Humanitätsduselei“, „ungeeignet für die SS“ zu vermeiden. In Uniformen mit Totenköpfen, die Furcht und Schrecken verbreiteten, großspurig und mit gespreizten Schenkeln kaschierten sie ihren Minderwert und ihre Minderwertigkeitsgefühle, sie buckelten nach oben und traten nach unten. Sie konnten ihr bürgerliches Fiasko durch Aggressivität nach außen abreagieren; die Knechtsseele konnte als eingebildeter Herrenmensch leben. Die Spießer und Kleinbürger, die es in allen Schichten oben und unten gibt, fanden scheinbar legitime Kanäle für ihre Lebens-, Macht- und Vermögensansprüche.
Ihr Ethos heißt Mimikry, äußere Anpassung, Konformismus, Egoismus und Feigheit. Aus ihren Mündern hingen die unehrlichen Spruchbänder „Ruhe ist des Bürgers erste Pflicht“, „Ordnung ist wichtiger als Freiheit“, vielleicht auch „Deutschland erwache, Juda verrecke!“. Weil das primitiv Menschliche, sehr Menschliche, hier Wirklichkeit und Ereignis ward und diese Verhaltensweise sehr allgemein, sehr verbreitet, sehr beliebt und sehr populär ist, wird die Lehre unserer Prozesse besonders deutlich und schmerzhaft. Es geht aber um einen kardinalen Punkt.
Pflicht zum Nein
Wenn die Prozesse einen Sinn haben, so ist es die unumgängliche Erkenntnis, dass bequeme Anpassung an einen Unrechtsstaat unverantwortlich ist. Wenn der Staat kriminell ist, weil er die Menschen- und Freiheitsrechte, die Gewissensfreiheit, das Recht auf eigenen Glauben, auf eigene Nation und Rasse, das Recht auf eigenes Leben systematisch verletzt, it ein Mitmachen Unrecht. Es ist, wie unsere Prozesse demonstrieren sollen, möglicherweise Mord, gemeiner Mord. Dabei macht es keinen Unterschied, ob ich selber Hand anlege oder nicht. Es kommt nicht darauf an, ob an meinen eigenen Händen Blut klebt, oder ob sie nur mit Tinte besudelt sind, ob ich aktiver Täter, Nutznießer oder nur beifällig nickender Zuschauer bin.
Worüber die NS-Prozesse aufklären, das ist das Recht, ja die Pflicht zum Nein gegenüber unmenschlichen Anordnungen. Das wird von den Angeklagten, von uns allen gefordert, weil es die Grundlage eines menschenwürdigen Zusammenlebens aller ist. Das ist die Moral der Geschichte, das ist der Beitrag der Prozesse zum politischen Bewusstsein.
Es ist leicht und bequem, mit den Wölfen zu heulen und dabei sein Schäfchen ins Trockne zu bringen. Es ist schwer, sich dem Bösen zu widersetzen wenn die Wölfe im Namen des Staates handeln und das Mitheulen gebieten. Aber auf dieses Nein kommt es an.
Alles ist noch Gegenwart
Ich habe nicht zu den Rechtsfragen der Prozesse gesprochen, denn sie gehören nicht zu meinem Thema. Ihre Lösung mag den Plädoyers der Staatsanwälte und dem Urteil des Gerichts überlassen bleiben. Gefragt ist nach dem politischen Bewusstsein und der politischen Aufklärung, die zugleich moralisches Bewusstsein und moralische Aufklärung meinen.
Aufklärung ist eine Sache des Verstandes. Sie sagt uns mit Logik, mit Deduktionen und Induktionen, was ist und was sein soll, vielleicht was der Weisheit letzter Schluss ist. Ich hoffe, nicht ohne Logik gesagt zu haben, was geschehen muss, um Grausamkeiten zu vermeiden, wie sie der Gegenstand der Prozesse sind und – nicht zuletzt in einem atomaren Zeitalter – wieder geschehen können. Nichts gehört der Vergangenheit an, alles ist noch Gegenwart und kann wieder Zukunft werden. Nichts ist – wie man zu sagen pflegt – „bewältigt“; wir stehe erst am Anfang, mag auch die breiteste Öffentlichkeit sich gerne in dem Glauben wiegen, sie habe schon so viel getan, dass ihr zu tun fast nichts mehr übrig bleibe.
Ich glaube nicht, dass Aufklärung allein genügt; die Aufstellung eherner Tafelns: „Du sollst“, „Du sollst nicht“ reicht nicht aus. Gebote und Verbote, die gehalten werden sollen, verlangen einen Urgrund des Fühlens, den zu schaffen allen staatlichen Gewalten, allen sozialen Gruppen, allen Fakultät aufgegeben ist. Dieser Urgrund des Fühlens wird hoffentlich aufgewühlt, wenn etwa im Auschwitz-Prozess die Überlebenden kommen und Zeugnis ablegen.
Es ist eine Klima der Toleranz und Anerkennung erforderlich, aus der die Solidarität mit allem Menschlichen erwächst. Zu prüfen, wie es zu schaffen ist, ist des Schweißes aller Edlen wert.
Info:
Die vorstehenden Auszüge aus dem Wortlaut eines Vortrages, den der hessische Generalstaatsanwalt Dr. Fritz Bauer am 5. Februar 1964 in der der Frankfurter Universität gehalten hat, wurden am 7. März 1964 von der in Frankfurt erscheinenden antifaschistischen Wochenzeitung DIE TAT veröffentlicht. (Nr.10, Seite 12). Sie sind sonst nirgendwo dokumentiert. Die Redaktion schrieb dazu einleitend die Sätze, die wir zu Beginn zitiert hatten.