TheologischeImpulse82 WeilDubist HoffnungBild20.03.20211110x500Theologische Impulse (82)

Thorsten Latzel

Rheinland (Weltexpresso) - Hoffnung:  Im Reigen von Glaube und Liebe steht sie oft unerkannt in der Mitte. Sie wirkt
in der Nacht, / aber ihr Wesen ist Licht.
Sie sieht nicht, / aber sie ist nicht blind.
Sie gibt die Kraft, zu warten, auszuharren, durchzuhalten,
Die Dinge nicht so hinzunehmen, wie sie sind.

sommerbrodtAus dem Kundenservice der WELT zu Corona vom Vortag, 9. 2

WELT Corona-Update

Hamburg (Weltexpresso) - Christian Sommerbrodt (im Foto) hat in Wiesbaden ein Impfzentrum mit aufgebaut. Nun möchte der Hausarzt auch in seiner Praxis impfen. Im Gespräch mit WELT erklärt er, welche Vorteile er darin sieht.

1. Foto Großer Wiesenknopf ZollerBlume des Jahres 2021

Sabine Zoller

Hamburg/Bad Liebenzell (Weltexpresso)- 1979 gründete Loki Schmidt, die Ehefrau des damaligen Bundeskanzlers Helmut Schmidt, die Stiftung zum Schutze gefährdeter Pflanzen, die seitdem Jahr um Jahr eine besondere Wildpflanze auswählt, deren Bestand in unseren Breitengraden gefährdet ist. Mit dem Ziel, die Öffentlichkeit für die Thematik des Wildpflanzenschutzes zu sensibilisieren werden seltenen Gewächse zur „Blume des Jahres“ gekürt, damit sie nicht vollständig aus der Naturlandschaft verschwinden.

Bildschirmfoto 2021 03 20 um 01.42.27Aus dem Kundenservice der WELT zu Corona vom Vortag, 9. 1

WELT Corona-Update

Hamburg (Weltexpresso) - Das Ende dieser Woche und der Beginn der neuen stehen im Zeichen von Corona-Gipfeln: Heute schalten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten zusammen, um zu beraten, wie Hausärzte künftig in die Impfstrategie einbezogen werden können. Bisher dürfen sie nämlich, bis auf wenige Ausnahmen, nicht in ihren Praxen gegen Corona impfen.

21 03 30 schmidt sterbehilfe header 560x224 9ae0cfd764b90cba3d9fd19a9ab90582Aktuelle Gesetzesentwürfe zur Neuregelung des  § 217 StGB ("SUIZIDHILFE") - Folge 1: Interfraktioneller Entwurf am Dienstag, 30. März 

Redaktion

Frankfurt am Main (Weltexpresso) - Das Bundesverfassungsgericht hat vor einem Jahr – durch Urteil vom 26. Februar 2020 – den bisherigen § 217 Strafgesetzbuch (StGB) für nichtig erklärt, durch den die geschäftsmäßige Förderung der Suizidbeihilfe unter Strafe gestellt worden war. Zugleich hat es dem Gesetzgeber nahegelegt, eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen.