Zum Autoraser-Urteil des Bundesgerichtshofes
Gerhard Wiedemann
Karlsruhe (Weltexpresso) - Der Verkehrsrechtsexperte des Deutschen Anwaltvereins, Jörg Elsner, hat das Urteil des Bundesgerichtshofes zu den Autorasern von Berlin kritisiert. In hr-iNFO sagte Elsner: „Ich kann nicht nachvollziehen, dass es kein Tötungsvorsatz war.“ Für Juristen existiere auch der Grundsatz des „in Kauf nehmens“. Wenn das gegeben sei, dann erfülle das durchaus den Tötungsvorsatz als Mordmerkmal.
Es ging nicht um eine inhaltliche Wertung des Urteils, sondern darum, daß die Begründung nicht adäquat dem Urteil sei. Der Fall muss nun in Berlin neu verhandelt werden. Verkehrs-Rechtsanwalt Elsner rechnet nach eigenen Worten damit, dass die Täter abermals wegen Mordes verurteilt werden. In hr-iNFO sagte er: „Ich würde darauf eine Wette eingehen. Ich glaube nicht, dass sich das Gericht vom Mordvorwurf wird abbringen lassen, zumal nun auch sehr viele gute Argumente für Vorsatz sprechen. Wer über elf Kreuzungen in einer Metropole fährt, womit soll der denn sonst rechnen, als mit Querverkehr?“
Gestern hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe der Revision zweier Männer stattgegeben, die nach einem illegalen Autorennen vom Landgericht Berlin zu lebenslangen Haftstrafen wegen Mordes verurteilt worden waren. Sie waren im Februar 2016 im Stadtzentrum von Berlin mit bis zu 170 km/h über rote Ampeln gefahren und hatten dabei das Auto eines unbeteiligten 69-Jährigen gerammt. Der Mann starb noch an der Unfallstelle.
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