Kurt Nelhiebel
Bremen (Weltexpresso) - Wie sieht es aus mit dem Schutz der Synagogen in unserem Land, 81 Jahre nachdem die jüdischen Gotteshäuser in Deutschland während der Pogromnacht vom 8. auf den 9. November 1938 zerstört worden sind, zerstört von Angehörigen eines Kulturvolkes in der Mitte Europas. Was ist los mit diesem Volk, dass Synagogen, nach allem was passiert ist, geschützt werden müssen?
Zwei Fragen, die nach dem missglückten Anschlag auf die Besucher einer Synagoge in Halle in aller Schärfe gestellt werden müssen. Der Schutz jüdischer Einrichtungen und jüdischen Lebens ist kein polizeiliches Problem, sondern ein politisches, in das die Ermutigung notorischer Antisemiten durch das höchste deutsche Gericht und seine großzügige Auslegung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit zugunsten der Unbelehrbaren unmittelbar hineinspielt.
Als es vor fünfzehn Jahren um den Bau einer Synagoge in Bochum ging, stellte das Bundesverfassungsgericht das Recht der neonazistischen NPD auf freie Meinungsäußerung über das Recht der jüdischen Opfer des Naziterrors, vor Schmähungen geschützt zu werden. Ausgangspunkt einer entsprechenden Entscheidung war die Absicht des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der NPD, zwei „Aufzüge mit Kundgebungen“ gegen die finanzielle Unterstützung eines Synagogenbaues durch die Stadt Bochum zu veranstalten. „Stoppt den Synagogenbau“, lautete das Motto.
Die örtliche Polizeibehörde verbot die Veranstaltung, wogegen die NPD Widerspruch einlegte, aber am Oberverwaltungsgericht scheiterte. Das sah die öffentliche Sicherheit wegen eines Verstoßes gegen den Volksverhetzungs-Paragrafen als unmittelbar gefährdet an. Eine rechtsextremistische Ideologie wie der Nationalsozialismus lasse sich nicht unter Hinweis auf die Meinungsfreiheit legitimieren, weil sie grundgesetzlichen Wertvorstellungen zuwiderlaufe. Mit dem gewählten Motto, so das Gericht, sei überdies eine gegen die jüdischen Mitbürger gerichtete Provokation besonderer Art und Intensität verbunden.
In einem Eilrechtsverfahren auf Antrag der NPD genehmigte das Bundesverfassungsgericht die Veranstaltung schließlich. Ein Verbot könne nicht auf die Annahme gestützt werden, „dass Versammlungen mit demonstrativen Äußerungen neonazistischer Meinungsinhalte unter Berufung auf verfassungsimmanente Beschränkungen beziehungsweise zum Schutz der öffentlichen Ordnung verboten werden können, wenn die Schwelle zur Strafbarkeit im Einzelfall nicht erreicht“ sei. Weiter führte das Gericht aus:
„Das Grundrecht der Meinungsfreiheit ist ein Recht auch zum Schutz von Minderheiten; seine Ausübung darf nicht allgemein und ohne eine tatbestandliche Eingrenzung, die mit dem Schutzzweck der Grundrechte übereinstimmt, unter den Vorbehalt gestellt werden, dass die geäußerten Meinungsinhalte herrschenden sozialen oder ethischen Auffassungen nicht widersprechen...Beschränkungen der Versammlungsfreiheit dürften nicht darauf gestützt werden, was in einer Versammlung möglicherweise gesagt werden würde“. (1 BvQ 19/04).
Der Direktor der Berliner Stiftung Topographie des Terrors, Nachama, wertete die Entscheidung damals als Zeichen eines gesellschaftlichen Paradigmenwechsels. Was dann auf der Kundgebung gesagt wurde, war eine schallende Ohrfeige für das höchste deutsche Gericht. Der stellvertretende Vorsitzende des NPD-Landesverbandes bezichtigte die Juden unter Verweis auf den babylonischen Talmud des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger. „Wenn es das ist, was in einer Synagoge gelehrt wird, dann haben wir unser heutiges Motto viel zu milde ausgedrückt.“ Der Mann wurde später wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Eine sonderlich abschreckende Wirkung hatte die Strafe nicht. Zwei Versuche, die Partei zu verbieten, scheiterten am Bundesverfassungsgericht, zuletzt am 17. Januar 2017. Die Begründung des Freifahrtscheins für Volksverhetzer liest sich so:
„Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) vertritt ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept. Sie will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten ‚Volksgemeinschaft’ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Die NPD arbeitet auch planvoll und mit hinreichender Intensität auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hin. Allerdings fehlt es (derzeit) an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt, weshalb der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den zulässigen Antrag des Bundesrats auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Auflösung der NPD und ihrer Unterorganisationen einstimmig als unbegründet zurückgewiesen hat.“
Mit anderen Worten: Erst einmal abwarten und zusehen, bis die NPD oder wer auch immer stark genug ist, der Demokratie die Würgeschlinge um den Hals zu legen. Die neue Bochumer Synagoge wurde übrigens am 16. Dezember 2007 im Beisein des aus Bochum stammenden Bundestagspräsidenten Norbert Lammert und der damaligen Präsidentin des Zentralrates der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch, feierlich eröffnet. Zehn Jahre danach, im Jahr 2017, beschlossen die Mitglieder der jüdischen Gemeinde Bochum-Herne-Hattingen, in der Öffentlichkeit keine Kippa mehr zu tragen, da sie immer wieder Beschimpfungen ausgesetzt seien, sobald sie auf der Straße als Juden zu erkennen sind. Was mit den Synagogen wird bleibt abzuwarten. Ein paar Polizisten mehr zu ihrem Schutz – das sollte schon sein, ansonsten ist ja alles in Ordnung. Oder etwa nicht?
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Reichsprogromnacht
© n-tv.de
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