Bildschirmfoto 2020 04 17 um 01.44.55Coronaregelungen in der Schweiz

Redaktion tachles

Bern (Weltexpresso) - Der Schweizer Bundesrat hat am Donnerstag die schrittweise Lockerung der Schutzmassnahmen in der Schweiz bezüglich Covid-19 beschlossen.

Die erste Phase, welche ab dem 27. April in Kraft tritt, hebt die Limitierung auf den engen Familienkreis für Beerdigungen auf. Bundesrat Alain Berset spricht neu vom «Familienkreis».

Für Gottesdienste und andere religiöse Versammlungen herrscht weiterhin ein Verbot. Da diese gemäß den Erläuterungen zur Verordnung des Bundesrates vom 13. März unter das Veranstaltungsverbot fallen, ist davon auszugehen, dass Gottesdienste frühestens ab dem 8. Juni wieder abgehalten werden dürfen.

Ab diesem Zeitpunkt sieht der Bundesrat die Öffnung von Museen, Bibliotheken sowie Freizeit- und Unterhaltungsbetrieben vor, das Versammlungsverbot allgemein soll ebenfalls gelockert werden. Die Aussicht darauf ist jedoch mit Vorsicht zu geniessen. Wie Gesundheitsminister Berset betont, wird der Bundesrat am 27. Mai die Lage neu beurteilen und die dritte Phase nur dann einleiten, wenn die ersten Beiden keine neue Infektionswelle ausgelöst haben. Der Bundesrat hält die Bevölkerung weiterhin dazu an, so oft wie möglich zu Hause zu bleiben und nur wenn wirklich notwendig das Zuhause zu verlassen.

Foto:
Bundesrat Alain Berset am Ende der gestrigen Medienkonferenz des Bundesrates über die Situation bezüglich Covid-19 in der Schweiz
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Info:
Nachdruck des Artikels mit freundlicher Genehmigung aus dem Wochenmagazin TACHLES vom 17. April 2020