Bildschirmfoto 2020 07 24 um 23.36.22Kommentar zum Urteil im Stutthof-Prozess

Frank Bräutigam,

Berlin (Weltexpresso) - 75 Jahre nach dem Ende der Nazi-Herrschaft wurde ein ehemaliger SS-Wachmann wegen Beihilfe zum Mord verurteilt. Das ist richtig, Opfer und Hinterbliebenen haben einen Anspruch darauf.

Einen über 90 Jahre alten Mann zu verurteilen, für eine Tat vor 75 Jahren? Muss das wirklich sein? Ich finde: Ja, das ist richtig so. Auf der Suche nach den Gründen muss man zurückschauen in die Nachkriegszeit. Und kommt dabei nicht an Fritz Bauer vorbei. Als Generalstaatsanwalt in Hessen hat er den Auschwitzprozess Anfang der sechziger Jahre vorbereitet, gegen sehr große Widerstände. Für mich ist er ein Held im Nachkriegsdeutschland.

Justizversagen in der Nachkriegszeit

Wenn ich mein Büro verlasse, betrete ich Feindesland", so beschrieb er den Zeitgeist damals. Es herrschte nämlich, auch in der Justiz, eine Schlussstrich-Mentalität. Der Auschwitzprozess in Frankfurt hat die NS-Gräueltaten zum ersten Mal einer großen Öffentlichkeit vor Augen geführt und ist eine historische Leistung. Aber insgesamt hat die Justiz in der direkten Nachkriegszeit beim Aufarbeiten von NS-Unrecht versagt. Viele NS-Verbrecher kamen davon.

Bauer hat damals aber auch nach vorne geschaut: "Ich wünsche mir, dass die jungen Menschen denselben Traum vom Recht haben wie ich", sagte er. Sein Vertrauen in die Jugend sei grenzenlos. Ich glaube, heutzutage würde er sich bestätigt fühlen. Durch eine andere Generation von Richterinnen und Richtern, die schon seit einiger Zeit immer wieder urteilt: Auch vergleichsweise kleine Rädchen waren wesentlich fürs Funktionieren der großen Vernichtungsmaschine. Ein Wachmann im Konzentrationslager, wie im heutigen Fall von Stutthof, hat Beihilfe zum Mord geleistet.


Hinterbliebene haben Anspruch auf Ermittlungen

Dass die Tat lange her ist und der Wachmann ein kleines Rädchen war, das hat das Gericht bei der Höhe der Strafe gut berücksichtigt. Zwei Jahre auf Bewährung. Er muss im hohen Alter nicht mehr ins Gefängnis. Aber die Opfer des Holocaust und ihre Hinterbliebenen haben einen Anspruch darauf, dass die Justiz heute keinen Schlussstrich zieht und ermittelt, solange es geht. Für diese Ermittlungen ist die Zentrale Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg ein sehr wichtiger Akteur. Mord und Beihilfe zum Mord verjähren nicht.

Im Foyer des Bundesjustizministeriums wurde Anfang Juli eine Büste von Fritz Bauer aufgestellt. Das Foyer trägt auch seinen Namen. Das ist eine schöne Geste. Ich finde: Ein Bild von Fritz Bauer gehört in jedes deutsche Gericht. "Nie wieder", würde er auf diesem Wege Justiz und Gesellschaft mahnend zurufen. Denn Antisemitismus, Morde und Hass, das sind hochaktuelle Probleme. Und: "Fürs Aufarbeiten von NS-Unrecht ist es nie zu spät."

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Info:
Abdruck des Kommentars, schriftlich auf tagesschau.de, mit freundlicher Genehmigung des Autors 
Frank Bräutigam ist ARD-Rechtsexperte