Redaktion tachles
Tel Aviv (Weltexpresso) - Covid-19 stellt die Welt auf den Kopf. Auch in Israel. Seit nun anderthalb Wochen ist der Flughafen Ben Gurion geschlossen, weil die Regierung Angst hat, dass weitere Mutationen des Virus ins Land kommen könnten. Das führte dazu, dass viele israelische Staatsbürger im Ausland gestrandet sind und nicht nach Hause können. Die Regierung hat nun Kriterien aufgestellt, welche Israelis in sogenannten «Rettungsflügen» doch zurück dürfen.
Zunächst einmal müssen diejenigen, die heim können, einen negativen Coronatest vorweisen können, um überhaupt ins Flugzeug zu dürfen. Und sie müssen einverstanden sein, bei ihrer Ankunft in ein staatlich geführtes Corona-Hotel in Quarantäne zu gehen. Wenn diese Kriterien erfüllt sind, dann dürfen nur Israelis zurück, die einen dringenden medizinischen Termin haben, der nicht verschoben werden kann. Oder ein Familienmitglied ist schwer erkrankt oder gestorben und der im Ausland Festsitzende muss zu ihm. Oder der Israeli hat einen Job, der entscheidend für das Funktionieren des Staates ist und kann nicht aus dem Homeoffice im Ausland arbeiten. Weiter können Israelis zurück, die zu einer Regierungsdelegation oder ähnlichem gehören.
Diese Situation ist möglicherweise rechtlich angreifbar. Denn jeder Staat hat eigentlich die Verpflichtung seine Staatsbürger jederzeit ins Land reinzulassen. Es ist ja bereits ein Unikum in der Geschichte des Landes, dass Juden keine Möglichkeit mehr haben den jüdischen Staat zu besuchen. Dass nun aber auch israelische Staatsbürger ein Problem haben in ihre Heimat zurückzukehren, ist schon etwas Besonderes.
Foto:
Einer der letzten Passagiere am 25. Januar am Flughafen Ben Gurion kurz vor der Schliessung des Flugverkehrs bei einem Covid-19-Test.
Info:
Nachdruck des Artikels mit freundlicher Genehmigung aus dem Wochenmagazin TACHLES vom 3.2. 2021