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Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Die bislang nur bis zum 31. August 2022 gültige „Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung“ soll bis zum 30. November verlängert werden. Sie ermöglicht, dass aus der Ukraine Geflüchtete ohne Visum rechtmäßig nach Deutschland einreisen und ohne Aufenthaltstitel rechtmäßig aufhalten können. Die am 1. September in Kraft tretende Verlängerung der Verordnung enthält aber eine gravierende Verschärfung: der rechtmäßige Aufenthalt gilt dann nur noch für 90 Tage ab dem Tag der Einreise, in dieser Zeit muss ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt werden, damit sich der erlaubte Aufenthalt verlängert (§ 81 Abs. 3 S. 1 AufenthG).
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Hanswerner Kruse
Die Weinings in Ramholz
Barbara Weinings Kindertagespflegestelle, wie es im besten Bürokratendeutsch heißt, ist eine Villa mitten in Ramholz. Die großzügigen Räume sind nur für die pädagogische Betreuung der Kinder da. Denn irgendwann wollte die Tagesmutter in ihrem Haus kein Plastikbesteck mehr im Schrank und keine Windeleimer im Badezimmer.
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Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Vor dem Hintergrund einer möglichen weiteren Einschränkung der Gaslieferungen durch Russland hat die Bundesregierung zwei Verordnungen mit kurz- und mittelfristigen Energieeinsparmaßnahmen im Gebäudebereich auf den Weg gebracht, um die Versorgungssicherheit in Deutschland sicherzustellen. Im Rahmen einer Verbändeanhörung nahm der Paritätische Stellung zu den Entwürfen.
Weiterlesen: Stellungnahme des Paritätischen zu Verordnungen für Energieeinsparungen
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Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Gwendolyn Stilling, Pressesprecherin und Abteilungsleiterin Öffentlichkeitsarbeit, Presse, Redaktion und Kampagnen beim Paritätischen Gesamtverband sprach auf dem Not For Profit-Gipfel 2022 über die aktuelle Relevanz von Gemeinnützigkeit. Wir dokumentieren die Kernthesen ihres Debattenbeitrags.
Weiterlesen: Vorfahrt für Gemeinnützigkeit – eine zeitgemäße Forderung?
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Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Der Gesetzgeber hat geregelt, dass Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung ab dem 1. November 2022 bei einem Verdienstausfall Anspruch auf Krankengeld haben. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschreibt nun in einer neuen Richtlinie, wann eine Begleitung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt als medizinisch notwendig erachtet wird und wie die Bescheinigungen sowohl für die Patientin oder den Patienten als auch für die mitaufgenommene Begleitperson zu verfassen sind.
Weiterlesen: Stationäre Behandlung von Menschen mit Behinderung
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