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Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Gesetzesvorhaben für Verbandsklagen zum Schutz und der Stärkung der Kollektivinteressen der Verbraucher*innen am 29. September 2023 zugestimmt. Das Gesetzes dient der Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie 2020/1828. Das Gesetz wurde am 12. Oktober 2023 im BGBl. 2023 I Nr. 272 (siehe Link) verkündet und ist somit am 13. Oktober 2023 in Kraft getreten.
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Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Kompakt, informativ und auf den Punkt: Welche Strategien gegen die Verbreitung von Falsch- und Desinformationen sowie Halbwahrheiten erfolgversprechend sind und wie präventive Arbeit zum Thema wirksam umgesetzt werden kann. Online-Veranstaltung am Mittwoch, den 25.10. von 12.30 bis 13.30 Uhr.
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Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) -
Der Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbandes hat in seiner Sitzung am 22. September 2023 eine Positionierung zur Beschäftigungssituation von Live-in-Kräften in Deutschland beschlossen. Von derzeit 5 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden rund vier von fünf Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit versorgt. Davon werden 2,5 Millionen Pflegebedürftige ausschließlich von pflegenden Angehörigen gepflegt.
Weiterlesen: Positionspapier zur Beschäftigungssituation von Live-in-Kräften in Deutschland
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Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 484
Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Der Paritätische wünscht sich: Alle Menschen sollen Informationen gut verstehen können.Deswegen gibt es auf der Internet-Seite vom Paritätischen auch Informationen in Leichter Sprache. Seit Mitte Juli gibt es beim Paritätischen noch mehr Informationen in Leichter Sprache: Jede Woche gibt es einen Teil von den Fach-Informationen auch in Leichter Sprache. Zusätzlich zu den Informationen in schwerer Sprache.
Weiterlesen: Fach-Informationen gibt es jetzt auch in Leichter Sprache (Leichte Sprache)
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Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 480
Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Die „Bundesinitiative zum Schutz geflüchteter Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ arbeitet seit 2016 daran, die Bedingungen für den Schutz vor Gewalt für geflüchtete Menschen in den Unterkünften zu verbessern. Aus diesem Grund wurden gemeinsam die Mindeststandards zum Schutz geflüchteter Menschen in Flüchtlingsunterkünften entwickelt und verbreitet. Die Mindeststandards zeigen, wie bedarfsgerechter Schutz von geflüchteten Menschen, insbesondere von vulnerablen Gruppen, in Unterkünften sichergestellt werden kann. Die Mindeststandards verstehen sich als Leitlinien für die Entwicklung, die Umsetzung und das Monitoring von unterkunftsspezifischen Schutzkonzepten und richten sich sowohl an Personen mit Entscheidungsbefugnis als auch an Sozialarbeitende in den Unterkünften. Grundsätzlich sollten die Mindeststandards für alle Unterkunftsarten für geflüchtete Menschen vollständig im Rahmen eines Schutzkonzeptes angewendet werden.
Weiterlesen: Empfehlungen für den Gewaltschutz geflüchteter Menschen im Kontext der Notunterbringung
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