digitale teilhabeVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 250

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Die Aktion Mensch möchte die digitale Teilhabe für alle Menschen ermöglichen und stärken. Ab dem 1. Januar 2023 können im Rahmen des neuen Aktions-Förderangebots „Digitale Teilhabe für alle“ Anträge gestellt werden. Zusätzlich besteht ebenfalls ab dem 1. Januar 2023 die Möglichkeit der Antragstellung im neuen Themenfeld „Beratung zur Digitalen Teilhabe“ als Anschubförderung im Lebensbereich Bildung und Persönlichkeitsstärkung.

stellen schuldnerberatung frankfurt am mainVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 251

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Ein Recht auf Schuldnerberatung - dringender denn je! Inflation, drastisch gestiegene Energiepreise, die Nachwirkungen der Pandemie - viele Haushalte schauen zum Jahreswechsel mit finanziellen Sorgen in die Zukunft. Circa sechs Millionen Menschen sind bereits überschuldet. 

bundesligaAm Sonntag in Baden-Baden erhielt EINTRACHT FRANKFURT im Rahmen von SPORTLER DES JAHRES die höchste Gruppenehrung

Redaktion

Baden-Baden (Weltexpresso) - Wie anders sollte man es ausdrücken, daß man sich geehrt fühlt, wenn einem Ehre zuteil wird. Eine solche empfanden alle am Sonntagabend, als die Mannschaft von Cheftrainer Oliver Glasner hörte: Eintracht Frankfurt ist „Mannschaft des Jahres 2022“.

Bildschirmfoto 2022 12 20 um 08.39.18Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird seinen Pflichten gerecht

Redaktion

Frankfurt am Main (Weltexpresso) - An den Weihnachtsfeiertagen überträgt hr4 einen katholischen und einen evangelischen Gottesdienst live aus Frankfurt. Direkt im Anschluss können Hörerinnen und Hörer telefonisch mit Seelsorgern ins Gespräch kommen.

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Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 249


Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - In § 42b Absatz 2 SGB XII werden Mehraufwendungen bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in einer Werkstatt für behinderte Menschen, bei einem anderen Leistungsanbieter oder im Rahmen vergleichbarer anderer tagesstrukturierender Maßnahmen anerkannt. Zum Jahresbeginn 2023 steigt der Betrag für die Mehraufwendungen von 3,57 auf 3,80 Euro je Arbeitstag und Person.