Hanne Hirn
Frankfurt am Main (Weltexpresso) - Frauen verfügen über eine verminderte Intelligenz und ihre Gebärfähigkeit bestimmt sie „natürlich“ für den familiären, politikfernen Bereich. Auch sind Spannungen in den Familien zu befürchten durch eventuell unterschiedliches Wahlverhalten und die Frauen werden ja im Übrigen durch ihre Männer nach außen vertreten.
Gegen solche geschlechtsspezifischen Vorurteile, von denen die Männer bei ihrem Kampf um das Wahlrecht nicht betroffen waren, musste das Frauenwahlrecht hart erkämpft werden.
Die historischen Wurzeln des allgemeinen Wahlrechts gehen auf die Französische Revolution von 1789 und die „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ zurück. Die Frauen blieben jedoch ausgeschlossen. Im Jahr 1791 verfasste Olympe de Gouges die „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“ und lehnte die bestehende Regierung ab, da sie die Frauenrechte nicht anerkannte. Sie bezahlte ihr Engagement für die Gleichberechtigung 1793 mit dem Tod durch die Guillotine.
In Deutschland hat die Frauenrechtlerin Hedwig Dohm im Jahr 1873 als erste Frau das Frauenwahlrecht gefordert. Um 1900 setzte sich dann vor allem die SPD für das Frauenwahlrecht ein. Auch außerhalb der SPD gab es zahlreiche Frauen, die das Stimmrecht einforderten. Doch erst nach langen Kämpfen war es am 12. November 2018 endlich soweit: Frauen wurden als wahlberechtigte Bürgerinnen anerkannt. Der Aufruf lautete: „Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht aufgrund des propotionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.“
Mit dem Reichswahlgesetz vom 30.11.1918 erlangten die Frauen das aktive und passive Wahlrecht im Deutschen Reich. Mit einer Wahlbeteiligung von 82 Prozent konnten sie zum ersten Mal ihr Wahlrecht bei der Wahl zur verfassunggebenden Nationalversammlung wahrnehmen. Von den gewählten Abgeordneten waren damals 9,6 Prozent Frauen (37 von 423). Dieser Anteil wurde erst 1983 im Deutschen Bundestag mit 9,8 Prozent wieder erreicht.
In den Ländern Baden und Württemberg war es Frauen sogar früher erlaubt zu wählen: In Baden am 5. Januar 1919 und in Württemberg am 12. Januar 1919.
Deshalb fand die erste Rede einer Frau in einem deutschen Parlament in Karlsruhe am 15.1.1919 im Karlsruher Ständehaus statt, wo die Frau des Soziologen Max Weber sich mit den Worten an das Parlament wandte:
„Wir Frauen können nur unserer hohen Freude und Befriedigung darüber Ausdruck geben, dass wir zu dieser Aufgabe mit berufen sind und ich glaube sagen zu dürfen, dass wir besser für sie vorbereitet sind als vielleicht die meisten von ihnen glauben.“
Als erste Frau in der Weimarer Nationalversammlung trat die Sozialdemokratin Marie Juchacz auf, indem sie klarstellte, „....dass wir deutschen Frauen dieser Regierung nicht etwa in dem althergebrachten Sinne Dank schuldig sind. Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: sie hat den Frauen gegeben, was ihnen zu Unrecht vorenthalten worden ist.“
Nach 1945 musste Deutschland einen politischen Neuanfang starten. Im Parlamentarischen Rat, der über eine neue Verfassung beriet, waren unter 65 Abgeordneten vier Frauen vertreten, die mit viel Engagement, Kampfgeist und außerparlamentarischer Unterstützung durchsetzten, dass der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ ins Grundgesetz von 1949 aufgenommen wurde.
Obwohl damit formal seit fast 70 Jahren gleichberechtigt, sind Frauen auch heute noch in Führungspositionen in der Politik, Wirtschaft, Wissenschaft unterrepräsentiert. So beträgt der Frauenteil im Bundestag derzeit 30,9% (Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung), bei den Führungspositionen in Unternehmen ab 10.000 Mitarbeitern 16,9 Prozent am 30. Juni 2016 (Quelle: Statistica). Der Anteil der Frauen an der Professorenschaft wächst zwar stetig, es gibt aber mit knapp 25 Prozent Anteil noch erheblichen Nachholbedarf (Quelle: Stat. Bundesamt) zumal der Anteil der weiblichen Studierenden bei 50,5 Prozent (2016, Stat. Bundesamt) liegt.
Das Wahlrecht ist ein wichtiger Schritt der gesellschaftlichen Teilhabe in der Geschichte der Frauenbewegung und wir feiern dieses Jahr zu Recht seinen 100. Geburtstag. Aber Wahlrecht ohne Macht bedeutet keine wirkliche Gleichstellung wie die Zahlen zeigen. Es bleibt noch viel zu tun für die Frauenpolitik und die Einforderung von Quotenregelungen zur Durchsetzung unserer Teilhabeinteressen ist unumgänglich.
Foto:
© schule-ohne-rassismus.de
„Wir Frauen können nur unserer hohen Freude und Befriedigung darüber Ausdruck geben, dass wir zu dieser Aufgabe mit berufen sind und ich glaube sagen zu dürfen, dass wir besser für sie vorbereitet sind als vielleicht die meisten von ihnen glauben.“
Als erste Frau in der Weimarer Nationalversammlung trat die Sozialdemokratin Marie Juchacz auf, indem sie klarstellte, „....dass wir deutschen Frauen dieser Regierung nicht etwa in dem althergebrachten Sinne Dank schuldig sind. Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: sie hat den Frauen gegeben, was ihnen zu Unrecht vorenthalten worden ist.“
Nach 1945 musste Deutschland einen politischen Neuanfang starten. Im Parlamentarischen Rat, der über eine neue Verfassung beriet, waren unter 65 Abgeordneten vier Frauen vertreten, die mit viel Engagement, Kampfgeist und außerparlamentarischer Unterstützung durchsetzten, dass der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ ins Grundgesetz von 1949 aufgenommen wurde.
Obwohl damit formal seit fast 70 Jahren gleichberechtigt, sind Frauen auch heute noch in Führungspositionen in der Politik, Wirtschaft, Wissenschaft unterrepräsentiert. So beträgt der Frauenteil im Bundestag derzeit 30,9% (Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung), bei den Führungspositionen in Unternehmen ab 10.000 Mitarbeitern 16,9 Prozent am 30. Juni 2016 (Quelle: Statistica). Der Anteil der Frauen an der Professorenschaft wächst zwar stetig, es gibt aber mit knapp 25 Prozent Anteil noch erheblichen Nachholbedarf (Quelle: Stat. Bundesamt) zumal der Anteil der weiblichen Studierenden bei 50,5 Prozent (2016, Stat. Bundesamt) liegt.
Das Wahlrecht ist ein wichtiger Schritt der gesellschaftlichen Teilhabe in der Geschichte der Frauenbewegung und wir feiern dieses Jahr zu Recht seinen 100. Geburtstag. Aber Wahlrecht ohne Macht bedeutet keine wirkliche Gleichstellung wie die Zahlen zeigen. Es bleibt noch viel zu tun für die Frauenpolitik und die Einforderung von Quotenregelungen zur Durchsetzung unserer Teilhabeinteressen ist unumgänglich.
Foto:
© schule-ohne-rassismus.de
Info:
Hanne Hirn ist Mitglied im Vorsitzendenteam der Personengruppe Frauen der GEW Hessen (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Hessen)
Mit freundlicher Genehmigung erweiterter Abdruck aus: HLZ, Mitgliederzeitschrift der GEW Hessen, Heft 3/2018
Hanne Hirn ist Mitglied im Vorsitzendenteam der Personengruppe Frauen der GEW Hessen (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Hessen)
Mit freundlicher Genehmigung erweiterter Abdruck aus: HLZ, Mitgliederzeitschrift der GEW Hessen, Heft 3/2018
Ein sehr informativer Film ist der über die englischen Suffragetten, der schon 2016 in die Kinos kam und in diesem Jahr wiederaufgeführt werden sollte.
https://weltexpresso.de/index.php/kino/6497-suffragette-taten-statt-worte
https://weltexpresso.de/index.php/kino/6498-suffragete
Inzwischen liegt der Film auch als DVD vor
https://weltexpresso.de/index.php/kino/7389-suffragette
https://weltexpresso.de/index.php/kino/6497-suffragette-taten-statt-worte
https://weltexpresso.de/index.php/kino/6498-suffragete
Inzwischen liegt der Film auch als DVD vor
https://weltexpresso.de/index.php/kino/7389-suffragette