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Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Am 14.11.2022 wurde der Zweite Bericht der Ausbildungsoffensive Pflege auf der Seite www.pflegeausbildung.net veröffentlicht. Die darin ausgewiesenen Steigerungen der Eintritte in die Ausbildung sind erfreulich, allerdings gibt es größeren Handlungsbedarf bei vorzeitigen Abbrüchen. Dies führt automatisch zu Frage, ob wir es uns weiterhin leisten können, dass Abbrecher*innn mit einer abgeschlossenen ersten Zwischenprüfung nicht automatisch in den Ländern als staatlich anerkannte Pflegehelfer*innen anerkannt werden? Angesichts der bis 2030 benötigten 120.000 staatlich anerkannten Pflegehelfer*innen ist die klare Antwort: Nein! Hier ist die Politik im Bund und in den Ländern aufgefordert unverzüglich zu handeln.
Weiterlesen: Zweiter Bericht der Ausbildungsoffensive Pflege veröffentlicht
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Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Am 16.11.2022 hat der AOK-Bundesverband eine Pressemitteilung zu deren Auswertung der „Echtdaten“ aus dem Pflegenavigator veröffentlicht.
Weiterlesen: Eigenanteile für die Pflege steigen um über 20 Prozent
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Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Bis zu 25.000 € mehr ist dem Staat künftig ein Kind von Spitzenverdienern bis zur Volljährigkeit wert. Diese Ungerechtigkeit durch das komplexe System der Kinderfreibeträge ist kaum bekannt. Durch das Inflationsausgleichsgesetz wird diese Schieflage fortgeschrieben. Denn dort werden neben dem Kindergeld erneut die Kinderfreibeträge erhöht. Das BÜNDNIS KINDERGRUNDSICHERUNG - der Paritätische Gesamtverband ist Mitglied - fordert von der Bundesregierung, stattdessen zielgerichtete Entlastungen für arme Familien und ihre Kinder und das Ende der unfairen Familienförderung.
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Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Hoher Zuspruch für die gemeinsame Aufklärungs- und Informationskampagne von Paritätischem und Tacheles e.V.
Weiterlesen: Energie-Hilfe.org unterstützt Hilfsbedürftige bei der Bewältigung hoher Energiekosten
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Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Der Gesetzgeber war nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Dezember 2021 dazu verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, um bei Entscheidungen über die Zuteilung überlebenswichtiger, nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehender intensivmedizinischer Ressourcen eine Benachteiligung aufgrund einer Behinderung zu verhindern. Der Bundestag hat am 10. November über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes entschieden, um dieser Verpflichtung nachzukommen. Schon der Gesetzentwurf war breiter Kritik ausgesetzt.
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