digita

Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 508

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Der Digital-Social-Summit ist eine Digital-Konferenz explizit für gemeinnützige Organisationen. Am 30.1.2024 treffen sich dort Digitalexpert*innen aus Vereinen und Verbänden, um zu lernen, sich auszutauschen und zu beraten. Schwerpunkt ist diesmal: Künstliche Intelligenz. Bis zum 8. November können dazu noch Sessionvorschläge eingereicht werden.

SRVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 510

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Im aktuellen Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, dass es Krankenkassen ermöglicht werden soll, Verhütungsmittel als Satzungsleistung zu erstatten. Insbesondere bei Geringverdiener*innen sollen die Kosten übernommen werden. Die Bundesregierung kündigte ebenfalls an, die Forschungsförderung für Verhütungsmittel für alle Geschlechter anzuheben.

csm Symbolbild KI 7ed2e0e6efVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 507

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Am Vormittag des 29. November bieten wir einen Mitmachworkshop an: Wie lassen sich Systeme Künstlicher Intelligenz in der Praxis Sozialer Arbeit einsetzen? Dies ist der vierte Teil unserer beliebten KI-Veranstaltungsreihe, für den wir wieder spannende Expert*innen gewinnen konnten.

liveVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 509

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Das Initiativbüro „Gutes Aufwachsen mit Medien“ lädt zu einer Online-Konferenz „Gemeinsam demokratisch handeln – Kinder und Jugendliche gegen Hass im Netz stark machen “ am Dienstag, 07. November 2023 von 12.45 Uhr bis 14.30 Uhr

Unfallkasse Hessen

Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 506

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Der auf Initiative des Bundeslandes Bayern eingebrachte Gesetzesentwurf des Bundesrates sieht eine entsprechende Ergänzung der namentlich in § 46 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführten Strafzumessungsgründe vor (BR-Drs. 470/23 (Beschluss)). Damit soll der strafrechtliche Schutz vor Angriffen auf das gemeinnützige Engagement und das Ehrenamt gestärkt werden. Dem erkennenden Gericht soll die Möglichkeit eröffnet werden, solche Taten schärfer sanktionieren zu können.