kreis unnaVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 304

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Seit Herbst 2022 gelten zwei Verordnungen, die kurz- und mittelfristig für Einsparungen von Energie im Gebäudebereich sorgen sollen. Die Energiespar-Verordnung mit kurzfristig wirksamen Maßnahmen galt ursprünglich ein halbes Jahr bis zum 28. Februar. Sie wurde jetzt bis 15. April 2023 verlängert.

vdk reha

Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 303

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Aus dem Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabe können über einen einmaligen Zuschuss gestiegene Energiekosten in Teilen refinanziert werden. Der Zuschuss beträgt i.d.R. 95 % der Differenz zwischen den entstandenen Energiekosten des Jahres 2022 und denen des Jahres 2021. Das Antragsverfahren wird in einer Rechtsverordnung durch die Bundesregierung geregelt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat nun zum Verordnungsentwurf Stellung genommen.

bmbf wisschenschaftsjahr 2023Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 301

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vergibt 2023 wieder den Förderpreis für wissenschaftliche Arbeiten, die Innovationen und Impulse für ein gutes Leben im höheren und hohen Lebensalter geben. Eine Bewerbung ist bis 31. März 2023 möglich.

hensche arbeits

Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 302

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Das Landessozialgericht Sachsen (Urteil vom 6.12.2022; L 4 AS 939/20) hat eine wichtige Entscheidung zum Anspruch auf SGB II-Leistungen für Unionsbürger*innen in familiären Konstellationen getroffen: Eine EU-Bürger*in hat mit einem geduldeten tunesischen Staatsbürger ein gemeinsames Kind, die Eltern sind nicht miteinander verheiratet, die Mutter ist während der Schwangerschaft „betriebsbedingt“ gekündigt worden. Das LSG Sachsen hat darin zum einen festgestellt, dass in diesem Fall der fortwirkende Arbeitnehmer*innenstatus nicht nach sechs Monaten endet, sondern sich um die Zeit des Mutterschutzes verlängert.

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Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 300

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Neuer Umsatzsteuer:  Anwendungserlass zu § 4 Nr. 18 UStG: Das Bundesministerium der Finanzen hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass für die Umsatzsteuerbefreiung für eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Leistungen neu gefasst.