Bildschirmfoto 2022 08 30 um 22.46.30Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 138

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Die Koalitionsfraktionen DIE LINKE, SPD und Bündnis90/DIE GRÜNEN der Bremischen Bürgerschaft stellen eine Anfrage zu den Folgen der Kommerzialisierung des Pflegesektors an den Senat. Die Antwort des Senats weist u.a. auf eine höhere Zahl an Beschwerden der Bewohner*innen in privaten Einrichtungen im Vergleich zu gemeinnützigen Einrichtungen hin.

ardautiothekdeenVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 138

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Am 24. August hat das Bundeskabinett zwei Verordnungen mit kurz- und mittelfristigen Energieeinsparmaßnahmen im Gebäudebereich beschlossen. Die Maßnahmen betreffen öffentliche Körperschaften, Unternehmen und private Haushalte und sind teilweise ab 01.09.2022 verpflichtend.

mdr.deenergVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 137

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Die steigenden Energiepreise sind aktuell ein zentrales Thema. Welche Möglichkeiten gibt es im Sozialrecht, wenn die Energiekosten nicht mehr getragen werden können? Zu diesem Thema hat das Bündnis "Auf Recht Bestehen" eine hilfreiche Handreichung für die Beratung erstellt.

Bildschirmfoto 2022 08 30 um 22.58.38Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 139

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Die Broschüre "Selbsthilfe im Paritätischen" beschreibt die Bedeutung der Selbsthilfe für die verschiedenen Akteure des Gesundheitswesens und informiert über die unterschiedlichen Angebote und Anlaufstellen für Interessierte. Darüber hinaus stellen sich in der Broschüre Bundesorganisationen im Paritätischen vor und zeigen die Vielfalt der Selbsthilfelandschaft in Deutschland auf.

kinderbetreuungVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 136

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Gemeinnützigkeit einer Kita, deren Plätze bevorzugt mit Kindern von Firmenangehörigen eines Unternehmens belegt werden. Der Bundesfinanzhof hat mit einem am 18.8.2022 veröffentlichten Urteil, Az.: V R 1/20, klargestellt, dass eine Kita dann nicht die Allgemeinheit fördert, wenn die Belegung der Plätze den Beschäftigten eines Vertragspartners vorbehalten sind. Damit erfüllt sie nicht gemeinnützige Zwecke.