leichteVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 390


Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - 
Die Bundes-Regierung hat beschlossen:
Die Aufenthalts-Erlaubnis für geflüchtete Menschen
aus der Ukraine wird verlängert.
Das gilt aber nur, wenn die Aufenthalts-Erlaubnis
am 1. Februar 2024 noch gültig ist.

DownloadVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 373


Der Paritätische


Berlin (Weltexpresso) - Das Mietenstopp-Bündnis – in dem der Paritätische Mitglied ist - hat heute in einer symbolischen Aktion auf die Umsetzung von Regelungen zum Mieter*innenschutz gedrungen und dabei mit einem Team aus 20 Jurist*innen in Roben Unterstützung bei der Ausarbeitung der entsprechenden Gesetzesentwürfe angeboten.

Rehadat forschungVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 371

Der Paritätische


Berlin (Weltexpresso) - Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 15.11.2023 am 21.11.2023 eine haushaltswirtschaftliche Sperre von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 erlassen. Davon war bis jetzt auch die Umsetzung des ESF Plus auf Bundesebene betroffen. Beim BMF konnte zwischenzeitlich die Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre für die Verpflichtungsermächtigungen für die aktuell vom Bewilligungsstop in 2023 betroffenen BMAS-Förderprogramme erwirkt werden, sodass für diese Programme die Bewilligung von ESF-Plus-Projektförderungen bereits wieder aufgenommen werden konnte.

pro asyl abVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 372

Der Paritätische


Berlin (Weltexpresso) - Statt reale Herausforderungen zu lösen, werde inhumane Symbolpolitik betrieben.

Tagesscahu kranVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 370

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Für eine Krankschreibung müssen Patient*innen ab heute nicht mehr zwingend eine ärztliche Praxis aufsuchen. Sofern keine Videosprechstunde möglich ist, kann nun auch nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden. Dabei gilt jedoch: Die Patient*innen müssen in der jeweiligen ärztlichen Praxis bereits bekannt sein. Zudem darf keine schwere Symptomatik vorliegen, denn in diesem Fall müsste die Erkrankung durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung abgeklärt werden.