www.hartzziv

Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes,  Teil 359

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Das Bürgergeld müsste auf 813 Euro angehoben werden!

csm TITEL rahmenbedingungen frauenhaus AUFL2 2023 b806e938ff

Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes,  Teil 358

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Der Diskurs um die auskömmliche Finanzierung des Frauengewaltschutzsystems hat vergangene Woche erneut einen Impuls bekommen: Bundesfrauenministerin Lisa Paus hat Eckpunkte eines sogenannten Gewalthilfegesetzes angekündigt. Dieses sieht laut Pressemitteilung des BMFSFJ vom 23. November 2023 auch einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt vor.

Haburg.deauf

Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes,  Teil 357

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Bereits erteilte und am 01. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Abs. 1 AufenthG werden gemäß einer jüngst beschlossenen Verordnung automatisch bis zum 04. März 2025 verlängert. Für die Verlängerung bedarf es keiner Vorsprache bei der Ausländerbehörde.

Foto ZollerHimmelsbriefkasten für die Kinder

Sabine Zoller

Bad Herrenalb (Weltexpresso) - In Bad Herrenalb wird durch den Himmelsbriefkasten nicht nur die Vorfreude auf Weihnachten bei den Kindern geweckt, sondern auch eine wunderbare Verbindung zwischen Himmel und Erde geschaffen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Tourist-Info fungieren dabei als die irdischen Helfer des Christkindes und setzen sich mit viel Engagement dafür ein, dass die Wünsche der Kinder erhört werden und Weihnachten für sie zu einem ganz besonderen Fest wird.

Bundeskabinett hat Erhöhung des Mindestlohn zum 1.1.2024 auf 12,41 Euro brutto und zum 1.1.2025 auf 12,82 Euro brutto beschlossen.

Das Bundeskabinett hat am 15. November 2023 die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Zum 1. Januar 2024 wird der Mindestlohn damit von bisher 12 Euro auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde erhöht. Zum 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn dann auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde.

Der Paritätische Gesamtverband hat in seiner Stellungnahme u.a. kritisch bewertet,  dass zur Grundlage der aktuellen Erhöhung des Mindestlohnes der frühere Mindestlohn in Höhe von 10,45 Euro gelegt wurde und nicht der aktuell geltende Mindestlohn von 12 Euro. Zudem liegt die Inflation oberhalb der Anpassungen. Hinzu kommt, dass der neu geltende Mindestlohn allein immer noch zu niedrig ist, um Arbeitnehmer*innen vor Altersarmut zu schützen. Angesichts dessen fordert der Paritätische Gesamtverband eine Erhöhung des Mindestlohns auf 14 Euro.

Die vollständige Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes ist in dieser Fachinformation verlinkt.