DAA Schleswig HolsteinVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes,  Teil 354

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat aktuelle Informationen zu den Inhalten und zur Durchführung des § 16k SGB II (ganzheitliche Betreuung) herausgegeben.

1csm pexels shvets production 6984634 f1908eede7Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes,  Teil 353

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Im Rahmen des Projekts haben Paritätische Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen die Möglichkeit, eine auf Ihre Bedarfe und das Corporate Design angepasste App zu entwickeln – die Entwicklungskosten werden übernommen. In der Online-Infoveranstaltung stellen wir Ihnen gemeinsam mit unserem Technologiepartner vmapit das Modellprojekt sowie die Teilnahmebedingungen vor und zeigen Ihnen anhand von Beispielen mögliche Funktionen für Ihre App.

lbbp.nrw.de1Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes,  Teil 351

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Das BMG hatte im Rahmen seines Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen ein Formular zur Verfügung gestellt, über welches Hinweise zu Barrieren bzw. deren Beseitung an das BMG geschickt werden können. Leider ist das Formular nicht barrierefrei. Um auch jenen Menschen die Möglichkeit für eine Beteiliung zu geben, die Barrieren am besten identifizieren können, stellt das Bündnis nun ein barrierefreies Formular zur Verfügung.

deutsches musikinformationszentrumVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes,  Teil 352

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Im Rahmen der im Jahr 2023 erfolgreich geführten Verhandlungen wurde zwischen der BAGFW und der VG Musikedition ein neuer Gesamtvertrag vereinbart. Danach wird den Einrichtungen der Verbände der BAGFW ein Rabatt von bis zu 30 % auf die erforderlichen Lizenzgebühren gewährt.

health 6Care Management

Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes,  Teil 350

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Das Bundessozialgericht hat am 19.04.2023 zum Aktenzeichen B 3 P 6/22 R ein weiteres bedeutsames Urteil zur Bemessung von Vergütungen im Bereich der Sozialen Pflegeversicherung des SGB XI gefällt, insbesondere zur Bemessung einer angemessenen Vergütung für das Unternehmerrisiko. Hier nimmt das Gericht zumindest teilweise die sehr restriktiven Grundsätze zurück, die es mit Urteil vom 26.09.2019, Aktenzeichen B 3 P 1/18 R aufgestellt hatte und die die Vereinbarung beziehungsweise Festsetzung eines sogenannten Wagniszuschlages in der Praxis sehr erschwert hatten.