Unfallkasse Hessen

Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 506

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Der auf Initiative des Bundeslandes Bayern eingebrachte Gesetzesentwurf des Bundesrates sieht eine entsprechende Ergänzung der namentlich in § 46 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführten Strafzumessungsgründe vor (BR-Drs. 470/23 (Beschluss)). Damit soll der strafrechtliche Schutz vor Angriffen auf das gemeinnützige Engagement und das Ehrenamt gestärkt werden. Dem erkennenden Gericht soll die Möglichkeit eröffnet werden, solche Taten schärfer sanktionieren zu können.

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Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 505

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Anlässlich des Inkrafttretens des Asylbewerberleistungsgesetzes vor 30 Jahren fordert ein breites Bündnis die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

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Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 503

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Beim Digi-Dienstag am 21. November hören wir Ratschläge aus der Praxis, wie wir unsere Webseiten barrierefreier umbauen können. Und natürlich laden wir wieder zur Social-Media-Sprechstunde ein. Der November-Digi-Dienstag wird kürzer ausfallen als gewohnt. Wir freuen uns jedoch sehr, alle Interessierten dafür am 29.11. zum vierten Teil "KI in der Sozialen Arbeit - Potentiale und Usecases" aus unserer KI-Veranstaltungsreihe einzuladen.

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Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 504

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Anlässlich des Inkrafttretens des Asylbewerberleistungsgesetzes vor 30 Jahren fordert ein breites Bündnis die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

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Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 502

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Der auf Initiative des Bundeslandes Bayern eingebrachte Gesetzesentwurf des Bundesrates sieht eine entsprechende Ergänzung der namentlich in § 46 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführten Strafzumessungsgründe vor (BR-Drs. 470/23 (Beschluss)). Damit soll der strafrechtliche Schutz vor Angriffen auf das gemeinnützige Engagement und das Ehrenamt gestärkt werden. Dem erkennenden Gericht soll die Möglichkeit eröffnet werden, solche Taten schärfer sanktionieren zu können.