KDFB BerlinVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 715

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Prominente aus Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft fordern ein Gewalthilfegesetz. Mit dem Slogan „Worauf warten wir noch?“ fordern 22 Prominente aus Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft seit heute früh in einem 60-Sekunden-Film ein Gewalthilfegesetz. Der Clou: Erstmals beteiligen sich Männer an einem solchen Video!

Der Paritätische BAden WürttembergVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 713

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Partei- und fraktionsübergreifend haben am 14. November 2024 236 Abgeordnete einen Gesetzentwurf vorgelegt, um noch in dieser Legislaturperiode über die Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen im Deutschen Bundestag zu beraten.

You Tube GesudheitVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 711

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Mit dem Gesetzentwurf erhält die zur Digitalagentur ausgebaute Gesellschaft für Telematik die Zuständigkeit für die Festlegung von Standards der Benutzerfreundlichkeit der Komponenten, -dienste und Anwendungen der TI.

ibauGmbHVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 712

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Am 18. Oktober 2024 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Entwürfe zur geplanten Reform des Vergaberechts (sog. Vergabetransformationspaket) in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat ihre Stellungnahme fristgerecht am 28. Oktober 2024 eingereicht. Ob das Gesetzesvorhaben bis zu den Neuwahlen im Februar 2025 noch im Bundestag verhandelt wird, ist derzeit unklar. Jedenfalls ein Kabinettsentwurf liegt bislang nicht vor.

BürgerratgeberVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 710

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Am 1. Januar 2023 trat das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz in Kraft. Es regelt die Aufteilung von Kohlendioxidkosten, die für fossile Brennstoffe anfallen, zwischen Vermieter und Mieter und muss nun erstmalig im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für 2023 berücksichtigt werden. Maßgeblich für die Aufteilung ist der Umfang der Treibhausgasemissionen des vermieteten Gebäudes.