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Redaktion
Mainz (Weltexpresso) - Nach der Abgeordnetenhauswahl in Berlin, bei der die CDU klare Gewinne verzeichnen konnte, legt die Union auch bundesweit in der Politbarometer-Projektion deutlich zu: Wenn am nächsten Sonntag wirklich Bundestagswahl wäre, käme die CDU/CSU auf 30 Prozent (plus 3), ihr bester Wert seit gut eineinhalb Jahren. Die SPD könnte mit 20 Prozent (minus 1) rechnen und die Grünen mit 19 Prozent (unverändert). Die FDP erreichte nur noch 5 Prozent (minus 1), die AfD 14 Prozent (minus 1) und die Linke 5 Prozent (minus 1). Die sonstigen Parteien lägen zusammen bei 7 Prozent (plus 1), darunter keine Partei, die mindestens drei Prozent erzielen würde. Damit gäbe es eine parlamentarische Mehrheit für Schwarz-Rot sowie für Schwarz-Grün. Nicht reichen würde es hingegen für die regierende Ampel-Koalition oder für ein Bündnis aus SPD, Grünen und Linke.
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Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 305
Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Neuer Umsatzsteuer-Anwendungserlass zu § 4 Nr. 18 UStG. Das Bundesministerium der Finanzen hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass für die Umsatzsteuerbefreiung für eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Leistungen neu gefasst.
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Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 303
Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Aus dem Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabe können über einen einmaligen Zuschuss gestiegene Energiekosten in Teilen refinanziert werden. Der Zuschuss beträgt i.d.R. 95 % der Differenz zwischen den entstandenen Energiekosten des Jahres 2022 und denen des Jahres 2021. Das Antragsverfahren wird in einer Rechtsverordnung durch die Bundesregierung geregelt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat nun zum Verordnungsentwurf Stellung genommen.
Weiterlesen: Hilfsfonds für Rehabilitation und Teilhabe: BAGFW nimmt zum Verordnungsentwurf Stellung
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Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 304
Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Seit Herbst 2022 gelten zwei Verordnungen, die kurz- und mittelfristig für Einsparungen von Energie im Gebäudebereich sorgen sollen. Die Energiespar-Verordnung mit kurzfristig wirksamen Maßnahmen galt ursprünglich ein halbes Jahr bis zum 28. Februar. Sie wurde jetzt bis 15. April 2023 verlängert.
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Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 302
Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Das Landessozialgericht Sachsen (Urteil vom 6.12.2022; L 4 AS 939/20) hat eine wichtige Entscheidung zum Anspruch auf SGB II-Leistungen für Unionsbürger*innen in familiären Konstellationen getroffen: Eine EU-Bürger*in hat mit einem geduldeten tunesischen Staatsbürger ein gemeinsames Kind, die Eltern sind nicht miteinander verheiratet, die Mutter ist während der Schwangerschaft „betriebsbedingt“ gekündigt worden. Das LSG Sachsen hat darin zum einen festgestellt, dass in diesem Fall der fortwirkende Arbeitnehmer*innenstatus nicht nach sechs Monaten endet, sondern sich um die Zeit des Mutterschutzes verlängert.
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