Bildschirmfoto 2019 10 14 um 01.44.25200 Jahre Arthur Schopenhauers „Die Welt als Wille und Vorstellung“ – Ausstellung in der Universitätsbibliothek Frankfurt

Hans Weißhaar

Frankfurt am Main (Weltexpresso) - Vor 200 Jahren erschien das Hauptwerk des Frankfurter Philosophen Arthur Schopenhauer Die Welt als Wille und Vorstellung. Aus diesem Anlass präsentiert die Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg in Zusammenarbeit mit der Schopenhauer-Gesellschaft e. V. die erste Ausstellung in ihrem neuen Schopenhauer-Studio.

justice 471885 960 720Serie: „Ohne Verschulden?“ Alles richtig gemacht und trotzdem haften? Wer will das verstehen? Wer soll das versichern?, Teil 4/4

Jan-Philip Utech

Frankfurt am Main (Weltexpresso) - Nach der Rechtsprechung des BGH gilt der in Teil 3 erläuterte Ausgleichsanspruch aus § 906 II 2 BGB auch zu Gunsten eines Grundstückseigentümers, der an seinem Grundstück Schäden erleidet, welche durch ein unfallhaftes Ereignis entstanden sind.

Jan justitiaSerie: „Ohne Verschulden?“ Alles richtig gemacht und trotzdem haften? Wer will das verstehen? Wer soll das versichern?, Teil 2/4

Jan-Philip Utech

Frankfurt am Main (Weltexpresso) - Im Strafrecht herrscht der Grundsatz "nulla poena sine culpa" = Keine Strafe ohne Schuld. Dieser in der Verfassung verankerte strafrechtliche Schuldgrundsatz besagt insbesondere, dass jede Strafe ein subjektiv vorwerfbares Verhalten voraussetzt.

hqdefaultSerie: „Ohne Verschulden?“ Alles richtig gemacht und trotzdem haften? Wer will das verstehen? Wer soll das versichern?, Teil 3/4

Jan-Philip Utech

Frankfurt am Main (Weltexpresso) - In Teil 1 und 2 der vierteiligen Serie wurden anlässlich einer höchstrichterlichen Entscheidung des BGH einige grundlegende Wertungen des deutschen Zivil- und Strafrechts vorgestellt. In Teil 3 und 4 soll nun die Entscheidung dargestellt und besprochenkommentiert werden.

dpa httpswww.handelsblatt.compolitikdeutschlandarbeitsrecht bgh staerkt arbeitnehmerrechte bei bildung von aufsichtsraeten24924416.htmlticketST 7909088 AgkjQYmBUcvtMbguRMg3 ap5Serie: „Ohne Verschulden?“ Alles richtig gemacht und trotzdem haften? Wer will das verstehen? Wer soll das versichern?, Teil 1/4

Jan-Philip Utech

Frankfurt am Main (Weltexpresso) - Eine im letzten Jahr ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 9.2.2018 – V ZR 311/16) zur Haftung von Grundstückseigentümern erweckte großes Aufsehen und schaffte es damit sogar in die 20 Uhr - Ausgabe der Tagesschau. Das höchste Zivilgericht hatte ein älteres Eigentümerehepaar bzw. dessen Rechtsnachfolger (das Ehepaar war während des Verfahrens verstorben) schuldlos verurteilt für einen Schaden am Nachbarhaus einzustehen, den der von ihnen beauftragte Handwerker schuldhaft verursacht hatte.