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Rolf Gössner
Bremen (Weltexpresso) - Bereits 1951 ist der Rat der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) massiv unter regierungspolitischen Druck geraten und sollte – wie viele andere als „kommunistisch“ oder „linksextremistisch“ eingestufte politische Organisationen auch – verboten werden. Die damalige Bundesregierung und ihr Bundesinnenminister Gerhard Schröder (CDU) beantragten beim Bundesverwaltungsgericht, über die Verfassungsmäßigkeit beziehungsweise Verfassungsfeindlichkeit der VVN zu entscheiden – bekanntlich einer Organisation von Widerstandskämpfern und Verfolgten des Naziregimes. Die Tücke der Geschichte wollte es, dass ausgerechnet ein ehemaliges Mitglied von SA und NSDAP als Vorsitzender Richter für diese Sache zuständig war.
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Rolf Gössner
Bremen (Weltexpresso) - Steuerbegünstigt ist eine Körperschaft, wenn sie ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Die Tätigkeit muss darauf gerichtet sein, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Dazu zählen die Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Religion, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugend- und Altenhilfe, des Natur-, Umwelt- und Tierschutzes, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie des demokratischen Staatswesens;
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Rolf Gössner
Bremen (Weltexpresso) - Vorbemerkung der Redaktion: „Grausam aus Staatsräson“ nennt Golo Mann den Staatskanzler des Kaisertums Österreich, Clemens Wenzel von Metternich, dessen Name für obrigkeitsstaatlicher Willkür steht. Seine Gebeine sind vermodert, sein Denken jedoch feiert fröhliche Urständ in deutschen Amtsstuben. Steuerbeamte entscheiden als eine Art Gesinnungspolizisten darüber, was als gemeinnützig gilt und was nicht. Der international angesehene Bürgerrechtler Dr. Rolf Gössner geht in dem nachfolgenden Text der Frage nach, wie politisch gemeinnützige Vereine agieren dürfen, wenn sie ihren Status nicht verlieren wollen.
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Rolf Gössner
Bremen (Weltexpresso) - Die Folgen einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit können für die betroffenen Organisationen tatsächlich existentiell sein. Der Staat fördert über Steuervorteile mittelbar solche Vereinigungen, die die Finanzämter als gemeinnützig und damit förderwürdig anerkennen. Wird ihnen der Status der Gemeinnützigkeit wieder entzogen, dann können Spenderinnen und Spender ihre Spenden an den betreffenden Verein steuerlich nicht mehr absetzen und damit ihre Einkommenssteuer nicht mehr mindern.
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Heinz Markert
Frankfurt am Main (Weltexpresso) - „Der Ortsbeirat fordert den Magistrat erneut und nachdrücklich auf, in einem Runden Tisch mit dem Ortsbeirat, den zuständigen Dezernenten, den beteiligten Einrichtungen sowie den Bewohner*innen den künftigen Umgang mit den Bewohner*innen der Wohngemeinschaft Bonameser Straße und die Möglichkeiten für den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Wohnwagenstand-platzes zu besprechen".
Weiterlesen: Frankfurter CDU-Magistrat will Wohnwagenstandplatz Bonameser Straße freiräumen
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