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AG DOK
Frankfurt am Main (Weltexpresso) - Die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK), Interessenverband von mehr als 900 professionellen Film-Dokumentaristen in der Bundesrepublik Deutschland, begrüßt das neueste Rundfunk-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Nicht nur, weil es Rechtssicherheit in die Rundfunkfinanzierung bringt, sondern weil es in seiner Begründung noch einmal unmissverständlich deutlich macht, dass die 2013 gewählte Form einer haushaltsbezogenen Abgabe verfassungsrechtlich an klare Bedingungen geknüpft war.
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Thomas Frickel
Frankfurt am Main (Weltexpresso) - Am 18. Juli hat das Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit der Rundfunkabgabe befunden. Kaum berichtet wurde in diesem Zusammenhang über die sehr lesenswerten Klarstellungen, in denen das Gericht auf die Rechtmäßigkeit der Abgabe eingeht. Über mehr als zwei Seiten hinweg beschreibt die Urteilsbegründung (Seite 30 ff) nämlich, worin die verfassungsrechtlich gebotene Aufgabe eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der modernen Medienwelt besteht.
Weiterlesen: "...und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken"
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Klaus Philipp Mertens
Frankfurt am Main (Weltexpresso) - Die Studie der TU Berlin „Antisemitismus 2.0 und die Netzkultur des Hasses“ erscheint mir nach Lektüre des 72 Seiten schmalen Skripts als oberflächlich und wissenschaftlich angreifbar.
Weiterlesen: Doch die Rassisten in Nadelstreifen sitzen im Bürgertum
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Jacques Ungar
Tel Aviv (Weltexpresso) - Immer klarere Anzeichen sprechen dafür, dass der Ausbruch des nächsten Krieges zwischen Israel und den Palästinensern im Gazastreifen unter Anführung der Hamas und des Islamischen Jihads nur eine Frage der Zeit ist. Dabei zeichnet sich stets deutlicher das bekannte Szenario der innerisraelischen Szene ab: Die sachlich argumentierenden IDF-Offiziere gegen die oft von politischen Rechtsextremisten unter Druck gesetzte israelische Regierung.
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Kurt Nelhiebel
Bremen (Weltexpresso) – Stauffenberg kehrte in dem Glauben nach Berlin zurück, das Attentat sei geglückt. Die Meldung über den Fehlschlag hatte dort inzwischen die Unsicherheit im inneren Kreis der Verschwörer verstärkt. Über die unter ihnen seit langem herrschende Stimmung bekannte der zu ihrem Kreis gehörende General Fromm bereits am 20. 2. 1943 in seinem Tagebuch: „Der eine will handeln, wenn er Befehl erhält, der andere befehlen, wenn gehandelt ist . . .“ Da es der Chef des Nachrichtenwesens, der in die Attentatspläne eingeweihte General Fellgiebel nicht vermochte, die „Wolfsschanze“ wie vorgesehen von der Verbindung zur Außenwelt abzuschneiden, konnte die Kamarilla um Hitler unverzüglich Gegenmaßnahmen einleiten.
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